Verlängerung des Infektionsschutzgesetzes
Mit einer weiteren Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG, 20/958) sollen künftig mögliche Schutzvorkehrungen der Länder gegen die Corona-Pandemie auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Am 19. März 2022 läuft die bisherige Rechtsgrundlage aus. Die Länder sollen nach dem 19....Weiterlesen