Beim Ratstreffen am 3. März 2022 in Brüssel haben sich die europäischen Innenministerinnen und Innenminister auf eine rasche und vereinfachte Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in allen EU-Staaten verständigt. Grundlage hierfür bietet die auf Beschluss des Rates der Innenministerinnen und Innenminister anzuwendende „Massenzustrom-Richtlinie der EU“ (2001/55/EG). Demnach ergibt sich unabhängig vom Asylrecht und der visumsfreien Einreise mit einem Aufenthalt von drei Monaten ein erweitertes Aufenthaltsrecht bis zu drei Jahren für Flüchtende aus der Ukraine. Mit diesem Titel sind eine Arbeitserlaubnis, Krankenversicherung, die Möglichkeit der Beantragung von Sozialleistungen u.a.m. verbunden.
Die Zahl der in Deutschland ankommenden Kriegsflüchtenden wird immer größer. Berlin als ein Zentrum der Ankommenden hat deshalb bereits um Unterstützung und eine organisierte Verteilung der Flüchtenden auf Freiwilligkeitsbasis gebeten. Das Bundesinnenministerium hat am Wochenende des 5. und 6. März 2022 eine erste Weiterverteilung mit Bussen in andere Bundesländer organisiert. Es ist jetzt Aufgabe von Bund und Ländern, gemeinsam mit den Kommunen die notwendigen Vorbereitungen für die Aufnahme und Versorgung der Geflüchteten zu treffen. Die Kommunen und kommunalen Spitzenverbände haben hierzu ihre Bereitschaft erklärt. Schlussendlich gilt es allerdings auch dafür Sorge zu tragen, dass die dadurch entstehenden Sonderlasten auch gemeinschaftlich getragen werden.
Mehr Informationen:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Themenseite zum Thema „Ukraine“ des Deutschen Städtetages
Ein Statement des Deutschen Städte- und Gemeindebundes