Aktuelles

Kommunaler Rettungsschirm muss auch in 2021 wirken!

Frank Baranowski, Vorsitzender der Bundes-SGK
14.10.2020

Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen, erklärt anlässlich der Aussprache zu Situation der kommunalen Finanzen in der Videokonferenz des Vorstandes der Bundes-SGK:

Die Bundes-SGK begrüßt das im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes beschlossene Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und Länder mit dem ein wesentlicher Teil der Gewerbesteuerausfälle in 2020 kompensiert werden kann. Besonders erfreulich ist die weitere Erhöhung der Bundesbeteiligung auf 75 % der Kosten der Unterkunft. Leider konnte wegen der fehlenden Solidarität der schwarz und schwarz-grün regierten Südländer eine einvernehmliche Lösung der Altschuldenfrage vieler finanzschwacher Kommunen, wie sie Olaf Scholz in seinem „Solidarpakt für die Kommunen“ vorgeschlagen hatte, nicht erreicht werden.Weiterlesen

Bundesvorstand verabschiedet Positionspapier zum Baulandmobilisierungsgesetz.

Frank Baranowski, Vorsitzender der Bundes-SGK
12.10.2020

Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen, erklärt anlässlich des vom BMI in die Ressortabstimmung gegebenen Gesetzentwurfes für ein Baulandmobilisierungsgesetz: Auch im Herbst 2020 haben wir in vielen Städten und Gemeinden eine Wohnungsknappheit, insbesondere im Teilmarkt preiswerter Mietwohnungen. Deshalb gilt nach wie vor, dass alle Maßnahmen, die dazu beitragen diese Wohnungsnot zu begrenzen und ihr entgegen zu wirken, dringend erforderlich sind.Weiterlesen

Bundesverfassungsgericht stärkt kommunale Selbstverwaltung

10.08.2020

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat am Freitag mit seiner Entscheidung die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Das Verfassungsgericht bestätigt das Aufgabenübertragungsverbot und schafft damit Rechtssicherheit für die Kommunen. Es stellt fest, dass die Aufgabenübertragung durch die Länder und nicht durch den Bund zu erfolgen hat und die dadurch den Kommunen entstehenden Kosten von den Ländern auszugleichen sind. Weiterlesen

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