Entwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) im Bundeskabinett
12.07.2016
Das Bundeskabinett hat am 28. Juni 2016 den Entwurf eines Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) verabschiedet. Es ist Teil einer Gesamtreform der Pflege. Ziel ist es, die Leistungen und die Personalsituation zu verbessern, einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen und die „Hilfen zur Pflege“ genauer auszugestalten. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungs-pflichtig. Die Regelungen sollen überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.Weiterlesen