Der ambulante Pflegedienst unterstütz Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Betreuung besser organisieren können. Zudem dient er der Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung.
Der Bedaf an ambulanten Pflegediensten ist bereits heute sehr hoch. Er wächst aber zunehmend weiter, nicht zuletzt aufgrund der älter werdenden Gesellschaft. Trotzdem muss Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen schweren Herzens zunehmend abgesagt werden. So haben nach aktuell erhobenen Zahlen der Diakonie Deutschland bereits 89% der ambulanten Dienste in den letzten 6 Monaten neu Kundinnen und Kunden ablehnen müssen. Darüber sind immer mehr ambulante Dienste sogar gezwungen ihre Tätigkeit aus wirtschaftlichen Erwägungen oder aufgrund von Personalmangel einzustellen.
Die Gründe hierfür sind vielschichtig, u.a. deshalb, weil die Kosten stetig steigen, es aber keine ausreichende Refinanzierung gibt und die Regelungen die Gewinnung von Arbeitskräften erschweren; zudem sind die Träger immer neuen gesetzlichen Anforderungen ausgesetzt. Nach wie vor ist die häusliche Pflege – in der Familie - der größte „Pflegedienst“ Deutschlands, jedoch in großen Teilen nur mit Unterstützung bzw. in Kombination eines ambulanten Pflegedienstes.
Sollte diese Unterstützung wegbrechen, dann kommt es zu pflegerischen Versorgungsmängeln gegenüber den Pflegebedürftigen und zur Überforderung der pflegenden Angehörigen mit nicht absehbaren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen. Wird dem nicht entgegengesteuert, kommt es eher über kurz als über lang zu einer Pflegekatastrophe für die zu Pflegenden und deren Angehörigen. Wegschauen nutzt nichts, wir sind bereits mitten in einer akuten Pflegekrise, die sich Tag für Tag verschärft.
Die Bundes-SGK setzt sich für eine am Bedarf der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtete Pflege ein. Das aktuell am 26. Mai 2023 durch die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG) weist zur Sicherung des aktuellen Systems der sozialen Pflegeversicherung erste Schritte.
Wir fordern darüber hinaus eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung, die eine auskömmliche Finanzierung und verbesserte Rahmenbedingungen für alle Akteure in der Pflege berücksichtigt.
Zudem bekräftigen wir unsere Forderungen aus dem Jahr 2022 die Pflege zukunftsfähig zu gestalten und daher die Rolle der Kommunen weiter zu stärken. Wir erachten es deshalb als notwendig, dass:
- Kommunen mehr Kompetenz in der Planung, Steuerung, Beratung und Entscheidung im Bereich Pflege und Pflegevermeidung erhalten. Nur so kann eine sozialräumlich orientierte Pflegeinfrastruktur erreicht werden, die auf dem Land anders aussehen muss als in der Stadt.
- Gesundheitsförderung und Prävention vor Ort gestärkt und finanziell auskömmlich ausgestattet werden können. Denn diese können wirkungsvoll Pflegebedürftigkeit vermeiden, verhindern oder hinauszögern.
- Pflegekassen und Kommunen gemeinsame, aufeinander abgestimmte und integrierte Beratungsstrukturen schaffen und unterhalten.
- Stationäre und ambulante Pflege enger verzahnt werden und damit eine moderne sektorenübergreifende Pflegepolitik für die Bürgerinnen und Bürger möglich wird.
- Kommunen verstärkt in die Prozesse zur Anerkennung von niedrigschwelligen Angeboten zur Pflege eingebunden werden.
- Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mehr als bisher von steigenden Eigenanteilen in der Pflege durch eine veränderte Pflegeversicherung entlastet werden.
Beschluss des Vorstandes der Bundes-SGK vom 23. Juni 2023