Stromnetze und Neukonzessionierungen

Gesetzentwurf zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung
Stromtrassen
25.02.2016

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung beschlossen. Einige wichtige Punkte zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei den Neukonzessionierungsvergabeverfahren werden in den §§ 46-48 aufgegriffen und umgesetzt.  Das betrifft z.B. die Regelung, dass sich eine wirtschaftlich angemessene Vergütung bei Übergang des Netzes nach einem objektiven Ertragswertverfahren bemessen soll. In anderen Punkten  greift der Gesetzentwurf aus kommunaler Sicht zu kurz. Im Sinne einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung wäre es angemessen und systematisch richtig, den Kommunen eine rechtssichere Inhouse-Vergabe entsprechend der Rechtsprechung des EuGH und der Regelung der neuen EU-Konzessionsvergaberichtlinie zu ermöglichen. Dieses wird aus Sicht der Kommunen ohne hinreichende Begründung abgelehnt.

Auch die durch das Bundeswirtschaftsministerium eingeführte Berücksichtigung örtlicher Belange stellt in der jetzigen Form nicht zufrieden. Die Gewährung des kommunalen Entscheidungsspielraums im Rahmen der Konzessionsvergabeverfahren wird nicht hinreichend geregelt. Die kommunale Seite fordert hier eine förmliche Festlegung, dass die örtlichen Angelegenheiten neben den Zielen des §1 EnWG gleichrangig berücksichtigt werden müssen. Deshalb sollte in § 46 Abs. 4 Satz 2 EnWG formuliert werden: "Bei der Auswahl der Unternehmen hat die Gemeinde neben den Zielen und Interessen der örtlichen Gemeinde auch die Ziele des § 1 zu berücksichtigen."

Darüber hinaus wäre in diesem Kontext auch eine Anpassung der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) sinnvoll, um z.B. gerichtlich in Frage gestellte Klauseln, die neben Vergütungsfragen auch die Mitwirkung, Unterstützung und nichtinvestive Leistungen der Netzbetreiber bei der Aufstellung kommunaler oder regionaler Energie- und Klimaschutzkonzepte erlauben, rechtssicher zu machen.

Download des Gesetzentwurfes des BMWi "Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung nach § 46 EnWG"