Die vom Bundestag bereits beschlossenen Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes erhielten am 24. November 2023 vom Bundesrat nicht die erforderlichen Stimmen. Damit entfiel auch die Grundlage für die verbundene Abstimmung über Änderungen der Straßenverkehrsordnung, die daher von der Tagesordnung genommen werden musste. Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit den Vermittlungsausschuss anzurufen, um einen Kompromiss auszuhandeln.
Die Gesetzesinitiative geht auf eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages der SPD-geführten Bundesregierung zurück, Kommunen mehr Entscheidungsspielräume für Verkehrsregelungen einzuräumen. Dies unterbleibt nun vorerst.
Die kommunalen Spitzenverbände haben sich im Interesse von Städten, Gemeinden und Kreisen seit langem für eine Modernisierung des Verkehrsrechts stark gemacht, um der Entwicklung der unterschiedlichen Mobilitätsformen wie dem Fuß- und Radverkehr als auch dem ÖPNV mehr Raum zu geben. Bisher hat eine solche Neuorientierung vor Ort oft zu Klagen vor den Gerichten geführt. Die Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage wäre daher dringend geboten.
Gegenwärtig dürfe die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder wenn dies zur Abwehr von Gefahren notwendig ist. Ausnahmen hiervon bestehen beispielsweise für den unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen in Bezug auf die Anordnung von Tempo 30 oder die Einrichtung von Fahrradschutzstreifen.
Mit der Novelle sollten weitere Ermächtigungsgrundlagen als Grundlage für Verkehrsmaßnahmen erlassen werden, um:
- dem Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutz und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung Rechnung zu tragen,
- die Öffnung und Einrichtung von Busspuren auch für neue Mobilitätsformen zu ermöglichen,
- die Anordnung von Bewohnerparken zu erleichtern,
- die Anordnung von Tempo 30 bspw. an Spielplätzen und Schulwegen sowie den Lückenschluss zwischen zwei Tempo 30 Zonen auf einer Strecke von bis zu 500 Metern zu erleichtern.
Insgesamt hatten die Bundesländer (Verkehrsministerkonferenz) und Kommunale Spitzenverbände dies begrüßt. Die Initiative erschien ihnen aber nicht weitreichend genug. So fehle ein Bekenntnis zur Prävention, der Vision Zero, die Verkehrsunfälle und Opfer verhindern will. Zugleich wünschen sich die Kommunalen Spitzenverbände auch die Möglichkeit, Parkgebühren für das Anwohnerparken sozial zu staffeln, um mehr Akzeptanz vor Ort zu erreichen. Einige Länder wiederum äußerten die Sorge, dass die Verkehrssicherheit leiden könnte, wenn die im Gesetz verankerten Ziele am Klima- und Gesundheitsschutz ausgerichtet würden. Die Koalitionsfraktionen hatten in einem Entschließungsantrag zum Gesetzgebungsverfahren zusätzliche Maßnahmen der Bundesregierung gefordert, so die Prüfung ob die Erprobungsklausel im StVG zu einer Innovationsklausel ausgeweitet werden könnte und wie das Verkehrssicherheitsprogramm in Hinblick auf die Vision Zero weiterentwickelt werden könne.
Weitere Informationen:
Bundestag Gesetzentwurf, Anhörung und Stellungnahmen, Beschluss
Verkehrsministerkonferenz Beschluss März 2023 (TOP 6.6)