Am 23. September beschlossen die Verkehrsminister der Länder auf einer Sondersitzung, eine Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket, die ab 1. Januar 2025 gültig wird. Dann wird das Deutschlandticket nicht mehr 49 Euro sondern 58 Euro kosten. Die Erhöhung war notwendig geworden, um das Ticket weiterhin anbieten zu können, ohne die Finanzierungsanteile von Bund und Ländern zu erhöhen oder die Kommunen zu stark zu belasten.
Bund und Länder hatten verabredet jeweils 1.5 Mrd. Euro pro Jahr zum Ausgleich von Einnahmeausfällen durch das deutschlandweite Angebot beizusteuern. Erst im Jahr 2025 soll in einem erneuten Gesetzgebungsverfahren die weitere Finanzierung des bundesweit gültigen Nahverkehrstickets dauerhaft geregelt werden. Derweil wächst die Beliebtheit des Angebots. Mittlerweile besitzen 13 Millionen Menschen ein Abo.
Einige Tage nach der Sondersitzung hat sich der Bundestag mit der 10. Änderung des Regionalisierungsgesetzes in erster Lesung ebenfalls mit dem Deutschlandticket beschäftigt, um den Bundesanteil der Finanzierung bereitzustellen. Mit dem Gesetzentwurf wird der Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 6. November 2023 umgesetzt. Zugleich sieht die Änderung vor, dass durch einzelne Bundesländer zusätzlich vergünstigt angebotene Deutschlandtickets nicht mit Regionalisierungsmitteln finanziert werden dürfen.
Während es bei den beschriebenen Beschlüssen ausschließlich um den Ausgleich von Einnahmeausfällen geht, ist noch nicht geklärt, mit welchen finanziellen Mitteln die Kommunen die Zukunft des ÖPNV gestalten sollen. Der Koalitionsvertrag hatte die Vereinbarung eines Ausbau- und Modernisierungpaktes zwischen Bund, Ländern und Kommunen vorgesehen. Arbeitsgruppen wurden eingesetzt, um Fragen zu klären und Vorschläge zu machen. Ein Zwischenbericht wurde ebenfalls vorgelegt. Das Bundesverkehrsministerium hat eine Studie zur Feststellung des Finanzierungsbedarfs bis zum Jahr 2031 präsentiert, die aber nach Auffassung der Länder und auch der Kommunen die tatsächlichen Bedarfe nicht vollständig abbildet. Über die zentrale Finanzierungsfrage konnte keine Einigung erzielt werden. Auf der regulären Sitzung der Verkehrsministerkonferenz am 9. und 10. Oktober stand der Ausbau- und Modernisierungspakt wieder auf der Tagesordnung, es wurde ein Neuanfang verabredet. Bund und Länder wollen nun eine Kommission einsetzen, die möglichst rasch Vorschläge für die Einrichtung eines Infrastrukturfonds vorlegen soll.