Mit dem Bruch der Regierungskoalition und der nun fehlenden Mehrheit im Deutschen Bundestag, war auch ein Vorhaben der Bundesregierung zur Sicherung des Deutschlandtickets in Frage gestellt. Diese Unsicherheit konnte jedoch nach einer Einigung von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und Union beseitigt werden.
Dementsprechend wird am Freitag, den 20. Dezember 2024 der Bundestag dem Gesetzentwurf zur 10. Änderung des Regionalisierungsgesetzes zustimmen. Am selben Tag ist dann noch die Zustimmung des Bundesrates notwendig, um das Gesetz endgültig zu verabschieden. Die Zustimmung gilt ebenfalls als sicher.
Die Änderungen beinhalten zwei zentrale Punkte: zum einen können Finanzmittel (nach § 5 reguläre Regionalisierungsmittel) in Höhe von 350 Mio. Euro nicht erst 2026, sondern bereits 2025 den Verkehrsunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Das Bundesfinanzministerium hatte seiner Zeit die Gelder als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zurückhalten wollen. Zum anderen werden nun übriggebliebene Restmittel aus dem Jahr 2023 auch in den Folgejahren bis 2025 verfügbar gemacht. Diese Mittel dienen dem Ausgleich von Einnahmeausfällen durch das Deutschlandticket nach § 9 des Gesetzes.
Die Bundes-SGK hatte in einer Pressemitteilung vom 13. November 2024 die Union aufgefordert, den Erfolg des Deutschlandtickets nicht aufs Spiel zu setzen und dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Für die Jahre ab 2026 ist noch unklar, wie es mit dem Deutschlandticket weitergeht. Die SPD-Bundestagsfraktion will das Deutschlandticket über das Jahr 2025 hinaus fortentwickeln und hätte dazu gerne noch in der laufenden Legislaturperiode Entscheidungen im Bundestag herbeigeführt. Diese Bemühungen scheitern derzeit aber an der ablehnenden Haltung der Union.