Grundsteuerreform – Bund und Länder in der Pflicht!
10.04.2018
Anlässlich der heutigen Verkündigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen:
„Die Gesetzgeber müssen unverzüglich handeln! Mit dem heute verkündeten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung des Grundver-mögens anhand alter Einheitswerte aus den Jahren 1964 und in Ostdeutschland sogar von 1935 für nicht mehr verfassungskonform erklärt.Weiterlesen