Positionspapier
Beschlüsse Vorstand

Positionspapier: "Vorschläge der Bundes-SGK für die Erarbeitung eines Programms der SPD zur Bundestagswahl 2017"

17. März 2017

Für die Kommunen ist eine vorausschauende Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen  Entwicklungen von wesentlicher Bedeutung, um frühzeitig weichenstellende kommunalpolitische Entscheidungen treffen zu können. Der demographische Wandel mit veränderten Ansprüchen an die Bereitstellung von Dienstleistungen, berechtigte Erwartungen nach bezahlbarem Wohnraum, ein sich wandelndes Mobilitätsverhalten oder die Digitalisierung mit ihren Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen und Lebensweisen sind verbunden mit Erwartungen an die Kommunalpolitik und -verwaltung, Bürger und Wirtschaft unterstützend zu begleiten. 

Wir wollen lebenswerte Städte, Gemeinden und Kreise, die den Bürgerinnen und Bürgern eine sichere Heimat und eine leistungsfähige Infrastruktur bieten. Deshalb stärkt die SPD die Kommunen und macht sie zu handlungsfähigen Partnern von Bund, Ländern und Europa. Die SPD ist die Kommunalpartei, die für eine gute Finanzausstattung der Kommunen sorgt, die Daseinsvorsorge sichert und lokale Handlungsmöglichkeiten erweitert.

Wir wollen, dass die staatlichen Ebenen zusammenwirken, um allen Menschen Teilhabe am gesellschaftlichen, ökonomischen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Kooperation und gleichwertige Lebensverhältnisse sind Voraussetzungen für eine gesicherte Zukunft und hohe Lebensqualität. Wir setzen uns daher für die Solidarität zwischen allen Teilen Deutschlands ein.

1. Kommunale Finanzausstattung sichern und ausbauen

Entlastung der Kommunen von Kosten der Sozialsysteme

Mit der demografischen Entwicklung und der Verbesserung sozialer Dienstleistungen sind die von den Kommunen zu tragenden  sozialen Kosten ein sich besonders dynamisch entwickelnder Bereich. Dabei handelt es sich um so wichtige Aufgaben, wie die Kinder-und Jugendhilfe, die gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen, die Hilfen für Pflegebedürftige oder die Unterstützung bei den Kosten der Unterkunft. Wir betrachten diese Aufgaben als gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die auch gemeinsam von Bund, Ländern und Gemeinden getragen werden sollten. Mehrkosten, die bei den Kostenträgern wegen neuer Regelungen durch das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz III entstehen, müssen zwingend vom Bund getragen werden.

Deshalb wird sich der Bund auch in der nächsten Legislaturperiode für die Entlastung der kommunalen Haushalte in diesen Bereichen einsetzen, nachdem er in der laufenden Periode mit ersten Schritten der Entlastung (jeweils 1 Mrd. Euro in 2015 und 2016 sowie 2,5 Milliarden Euro in 2017 und  5 Mrd. Jährlich ab 2018) begonnen hat.

Als vorzugswürdigen Weg weiterer Entlastungsschritte sehen wir eine Übernahme der Kosten der Unterkunft nach SGB II durch den Bund an.

Steuereinnahmen der Kommunen sichern

Die SPD wird sich für den Erhalt der Gewerbesteuer einsetzen und keine weiteren Ausnahmeregelungen bei der Frage der Hinzurechnung von Mieten, Pachten und Leasingraten zulassen. Die ab 2019 stattfindende Absenkung der Gewerbesteuerumlage wird nicht in Frage gestellt.

Wir werden eine Grundsteuerreform durchführen, die eine verfassungsmäßig gebotene gerechte Bewertung der Grundstücke und Immobilien vornimmt und auch für die Zukunft sicher stellt, dass die Eigentümer mit dieser Steuer in angemessener Weise an den Kosten der Kommunen beteiligt werden. Änderungen im Steuersystem, die zu Mindereinnahmen bei den Kommunen führen, werden durch den Bund kompensiert.

Kommunale Investitionsstaus auflösen

Die Bereitstellung hochwertiger öffentlicher Bildungs-, Kultur-, Sozial-, Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsinfrastrukturen ist für das alltägliche Leben der Bürger und für eine funktionsfähige Wirtschaft wichtig. Die Kommunen gewährleisten bereits ein gutes Angebot an soziokulturellen Einrichtungen, jedem Bürger zugänglichen Finanzinstituten, einen entwickelten öffentlichen Personennahverkehr, eine sichere und umweltverträgliche kommunale Energiewirtschaft, eine gesundheitlich gute Versorgung mit dem Lebensmittel Wasser sowie eine zuverlässige und umweltschonende Entsorgung von Abwässern und Abfällen. Dieses hohe Niveau gilt es zu erhalten und ausreichende Investitionen in die kontinuierliche Modernisierung kommunaler Infrastrukturen auszulösen.

Um bestehende Instandhaltungs- und Erneuerungsbedarfe in der kommunalen Infrastruktur abzubauen, werden wir neben der Verbesserung der allgemeinen Finanzausstattung der Kommunen die vom Bund begonnene Unterstützung insbesondere finanzschwacher Städte, Gemeinden und Kreise bei Investitionen fortführen. Dazu soll der Kommunalinvestitionsförderungsfonds weiter aufgestockt und langfristig gestreckt werden. Die Verwendungsmöglichkeiten der Mittel sollten vergleichbar der Öffnung des Kooperationsverbotes für die Schulinfrastruktur auf noch weitere Bereiche ausgedehnt werden.

Kommunale Altschulden ablösen

Ohne Lösung der Altschuldenproblematik ist eine nachhaltige Entlastung der Kommunen nicht möglich. Deshalb werden wir hierzu geeignete Instrumente und Mechanismen entwickeln und einsetzen.

2. Investitionen in die Bildung und den präventiven Sozialstaat

Verbesserungen der Kinderbetreuung

Wir wollen Ganztageseinrichtungen für Kinder und diese zu Eltern-Kind-Zentren weiter entwickeln, um umfassende Angebote für Familien anbieten zu können. Prävention und Beratung sollen dabei wichtige Schwerpunkte bilden. Frühkindliche Erziehung und Bildung sind wesentliche Voraussetzungen für die Schaffung von Chancengleichheit. Wir brauchen ein flächendeckendes, flexibles, bedarfsgerechtes und beitragsfreies Angebot frühkindlicher Förderung. Zudem werden wir die Aus- und Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher verbessern. Wir werden sicherstellen, dass die Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der frühkindlichen Förderung von den Kommunen ohne bürokratische Hürden in Anspruch genommen werden können. Damit kein Flickenteppich entsteht und nur in den Kommunen rasch gehandelt wird, die bessere finanzielle Möglichkeiten haben, werden wir die Kommunen und die Länder darin unterstützen, dass allen Kindern und Jugendlichen eine Teilhabe an bestmöglicher Bildung gewährt werden kann.

Ganztagsschulprogramme

Es ist ein Erfolg sozialdemokratischer Bildungspolitik, dass es heute vielerorts gut funktionierende Ganztagsschulen gibt. An diesen Erfolg müssen wir anknüpfen und darauf hinwirken, dass Bund und Länder eine Ganztagsschuloffensive vereinbaren. Durch Ganztagsschulen können die Begabungen und Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen gezielter gefördert werden. Zugleich bieten Ganztagsschulen bessere Möglichkeiten in der Verknüpfung mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern. Auch die Schulsozialarbeit muss weiter ausgebaut werden.

Kein Kind zurücklassen

Nordrhein-Westfalen konnte in dem Modellprojekt „Kein Kind zurücklassen!“ zeigen, dass sich die Lebensverhältnisse von Kindern, Jugendlichen und Familien nachhaltig verbessern lassen, wenn kommunale Präventionsketten entwickelt werden, die ganzheitlich – d.h. ämter-, dezernats- und trägerübergreifend – agieren. Es geht darum, Übergänge zu begleiten und so das Scheitern am Übergang zu verhindern – sei es zwischen Schule und Beruf, sei es zwischen Kita und Schule. Dafür nötig sind neben den genannten Präventionsketten mehr Mittel für sogenannte „Frühe Hilfen“ im Rahmen der Jugendhilfe. Zudem wollen wir darauf hinwirken, dass Schulen noch stärker in ihren Sozialraum, in den Stadtteil, in das Quartier, in die Ortschaft, eingebunden werden.

Lebenslanges Lernen fördern

Teilhabe an Bildung darf nicht mit dem Ende der Schulzeit aufhören. In einer globalisierten und digitalisierten Welt gehört lebenslanges Lernen aller Altersphasen und aller hier lebenden Bevölkerungsgruppen zu den Grundpfeilern eines präventiven Sozialstaates. Entsprechende Angebote sind auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels zu fördern.

3. Zusammenleben in Städten und Gemeinden

Deutschland lebt von seiner Vielfalt, Anziehungskraft und Vitalität. Wir wollen ein Klima, in dem sich die Menschen von nah und fern wohl fühlen. Wir wollen, dass alle Menschen gleichberechtigte Chancen auf Teilhabe am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben unter Respektierung der jeweiligen kulturellen Eigenart haben. Diese Teilhabe ist Grundlage für gute Nachbarschaft auch in den Kommunen. Das friedliche Zusammenleben aller und der gegenseitige Respekt liegen uns am Herzen.

Wir bieten den Menschen, die zu uns geflohen oder eingewandert sind und noch einwandern wollen, vielfältige Angebote zur Integration bis hin zur Einbürgerung. Wir werden diese Integrationsangebote weiter ausbauen, die Sprachförderung intensivieren und die Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weiter verbessern. Dazu gehören gute Arbeit, gute frühkindliche Erziehung und Bildung sowie passgenaue Hilfeleistungen. Diese vielfältigen Hilfen werden von den Kommunen erbracht, die wir bei ihren Integrationsangeboten unterstützen wollen. Deshalb setzt sich die SPD auch für ein Einwanderungsgesetz ein.

Um diese Aufgaben und die mit den 2015 in großer Zahl zu uns geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektiven nach Abschluss ihrer Anerkennungsverfahren als Asylbewerber oder geduldete Flüchtlinge gut in unsere Gesellschaft integrieren zu können, brauchen die Kommunen auch über 2018 hinaus die Unterstützung von Bund und Ländern. Deshalb wird sich der Bund dauerhaft an den Aufwendungen für die Integration von Flüchtlingen und

Zuwanderern beteiligen. Zum ersten beteiligt er sich dauerhaft an den Kosten der Erstaufnahme und Unterbringung, zum zweiten ersetzt er auch nach 2018 den Kommunen die Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge, die sich im SGB II – Bezug befinden und schließlich schafft der Bund eine zusätzliche Integrationspauschale für die Kommunen, die sich an der Zahl anerkannter und geduldeter Flüchtlinge orientiert.

4. Öffentlicher Beschäftigungssektor

Das SGB II darf sich nicht zu einem Verwahrsystem für Bedürftige entwickeln. Es ist von Ausgaben zu entlasten und instrumentell so zu ertüchtigen, dass auch Menschen mit schwerwiegenden Leistungshemmnissen zur Teilhabe am Erwerbsleben befähigt werden können. Dazu bedarf es mehr Mittel für die Eingliederung Langzeitarbeitsloser. Dafür sollte ein Passiv-Aktiv-Tausch ermöglicht werden.

Wesentlich für den öffentlichen Beschäftigungssektor ist die individuelle Förderung und Stabilisierung mit einer langfristigen Wirkungsbetrachtung. Hauptziel muss die Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt sein. Zur Realisierung muss die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Jobcentern gestärkt werden.

5. Gesund und aktiv älter werden

Laut Statistischem Bundesamt wird die Bevölkerungszahl in Deutschland bis 2025 mit rund 80 Millionen Menschen relativ stabil bleiben. Zugleich steigt aber die Zahl der Hochbetagten. Im Jahr 2035 werden mehr als 24 Millionen Menschen älter als 65 Jahre sein, 2050 jeder Siebte gar über 80 Jahre. Auch diese älteren Menschen wollen überwiegend in ihrer gewohnten Umgebung und der örtlichen Gemeinschaft bleiben. Ziel sozialdemokratischer Politik  ist es, diese Menschen bei ihrer selbständigen Lebensführung zu unterstützen und trotz Alter eine umfassende Teilhabe am Alltag zu ermöglichen.

Dafür nötig ist öffentlich bereitgestellte Infrastruktur, eine starke Pflegeversicherung, aber auch die Förderung sozialer Netze der Zivilgesellschaft. Es geht dabei um Barrierefreiheit, um Lösungen für die nahräumliche Versorgung mit alltäglichen Bedarf, um ambulante Hilfen für jene, die es allein nicht mehr schaffen.

Um das zu erreichen, ist neben den Leistungen der Pflegeversicherung ein Mix an Unterstützungsleistungen notwendig, die durch Familien, im Ehrenamt oder als professionelle Dienstleistungen erbracht werden können. Deshalb wollen wir die Kommunen stärken, damit sie die dafür notwendigen Pflegestrukturen planen und gemeinsam mit der

Pflegeversicherung entwickeln können. Schließlich sind es die Kommunen, die schon heute umfassende Erfahrungen und Zuständigkeiten im Bereich der Altenhilfe, der Pflege sowie der Vorhaltung sozialer Dienstleistungen haben und so prädestiniert sind, ein Angebot an passgenauen Dienstleistungen für Hilfebedürftige zu entwickeln. Einen besonderen Auftrag sehen wir in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung in strukturschwachen und bevölkerungsarmen Räumen.

6. Gute Rahmenbedingungen für das kommunalpolitische Ehrenamt

Ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker nehmen als demokratisch legitimierte Organe politische Verantwortung wahr und widmen ihrem kommunalpolitischen Mandat ein hohes zeitliches Budget. Die Aufwandsentschädigungen für ihr kommunalpolitisches Ehrenamt decken in der Regel nicht die tatsächlichen Kosten der Ausübung des Mandats. Um ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern die notwendige Wertschätzung entgegen zu bringen und die Attraktivität des kommunalpolitischen Ehrenamts zu steigern, ist es deshalb notwendig, dass Aufwandsentschädigungen nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden. Die bis zum 30. September 2017 befristete Anrechnungsfreiheit der Aufwandsentschädigung auf Renten vor Erreichen der Regelaltersgrenze bei Altersrenten und bei verminderter Erwerbsfähigkeit ist zu entfristen. Ebenso sollte in weiteren Bereichen wie dem BAföG und Leistungen nach SGB II und SGB XII Anrechnungsfreiheit bestehen.

7. Sicherheit und Kriminalprävention vor Ort

Wir werden die Sicherheit im öffentlichen Raum erhöhen und uns dafür einsetzen, dass der eigene Wohn- und Lebensort als sichere Heimat und Zuhause empfunden werden kann. Viele Menschen fühlen sich durch Kriminalität, Vandalismus und lautstarkes Auftreten kleiner Minderheiten im öffentlichen Raum bedroht. Vor allem viele ältere Menschen fühlen sich in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Wir werden deshalb entschieden gegen Kriminalität und Gewalt vorgehen.

Wir werden die bestehenden kommunalen Sicherheitspartnerschaften der Kommunen mit ihren Ordnungsdiensten und der Polizei weiter vertiefen, Frühwarnsysteme unterstützen und die Einrichtung und den Ausbau von Kriminalpräventionsräten in den Kommunen unterstützen. Die personelle Ausstattung der Polizei in den Ländern muss verbessert werden. Kommunale Ordnungsdienste können fehlende Sicherheitskräfte der Polizei nicht ersetzen.

8. Gutes Leben vor Ort - Wohnungsbau und Städtebauförderung fortsetzen

Wohnungsbau unterstützen

Es besteht wohnungs- und mietenpolitischer Handlungsbedarf! Wir werden viele Jahre viele Milliarden in die soziale Wohnraumförderung investieren müssen, um das Angebot an bezahlbarem Wohnraum auszuweiten. Das finanzielle Engagement des Bundes muss deshalb aufrechterhalten und verstetigt werden. Neben der Förderung preis- und belegungsgebundenen Wohnraums sollte gemeinsam mit den Ländern auch eine gezielte Förderung bei der Gründung von Genossenschaften erfolgen. Für Regionen mit erhöhtem Leerstand sollten Ansiedlungsprämien geschaffen werden. Die eingeleitete Mietenbegrenzungspolitik muss der Bund konsequent fortführen, u.a. mit einer Begrenzung der Modernisierungsumlage.

Das Wohngeld muss an gestiegene Mietniveaus angepasst werden.

Die Liegenschaftspolitik des Bundes muss sich an den Erfordernissen in den Kommunen ausrichten. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss ihre Veräußerungspolitik auch an lokalen Wohnungsbaumöglichkeiten für preiswerten Wohnraum  orientieren. Dieses werden wir im  BImA-Gesetz klarstellen.

Städtebau und Stadtentwicklung

Zentrale Aufgabenfelder der Entwicklung der Städte, Gemeinden und Kreise liegen in der Erhaltung lebenswerter Wohnviertel, in der Sicherstellung von Mobilität, in der Herausbildung und Erhaltung attraktiver Ortszentren, in der Bewahrung historischer Bauwerke und in der Orientierung auf eine qualitätsvolle Baukultur. In schrumpfenden Städten und Gemeinden werden wir uns der Aufgabe stellen, die Infrastruktureinrichtungen an sinkende Bevölkerungszahlen anzupassen. Deshalb werden wir auch künftig dafür Sorge tragen, dass in der Städtebaupolitik die vom Bund zur Verfügung gestellten Instrumente und Finanzhilfen an die Bedürfnisse der Städte und Gemeinden angepasst werden. Dazu zählt insbesondere die Weiterentwicklung der Städtebauförderung mit ihren Teilprogrammen. Das in der 18. Legislaturperiode von der SPD zum Leitprogramm ausgebaute Programm „Soziale Stadt“ muss fortgeführt und die Umsetzung in Städten und Gemeinden noch besser unterstützt werden.

9. Solidarische Regional- und Strukturpolitik

Trotz der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahren steht Deutschland vor einer großen struktur- und regionalpolitischen Herausforderung. Es gilt, die wachsenden Disparitäten zwischen den Kommunen – unabhängig ob in West oder Ost, ob städtisch oder ländlich geprägt -  mit den Mitteln einer solidarischen Regionalpolitik entgegenzusteuern. Wir verfolgen das Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Regionen.

Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgaben

Wir wollen deshalb eine Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgaben. Hierzu zählen insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die Städtebauförderung und deren bedarfsgerechte Ausstattung. Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes sollte zu einer Gemeinschaftsaufgabe zur Sicherung der Daseinsvorsorge in strukturschwachen Regionen mit kooperativen und regional integrierten Handlungsansätzen weiterentwickelt werden.

Sicherung der Daseinsvorsorge

Wir wollen ein abgestimmtes Handeln aller staatlichen Ebenen, um die Versorgung dünn besiedelter Räume mit Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge abzusichern. Zentrale Bedeutung kommt dabei der verkehrlichen und kommunikationstechnischen Erreichbarkeit zu. Notwendig sind deshalb eine verlässliche Förderung von Infrastruktur und leistungsfähigen Mobilitätskonzepten wie auch der zügige Ausbau einer flächendeckend hochleistungsfähigen grundsätzlich glasfaserbasierten Breitbandversorgung bis ins Gebäude. Dazu unterstützen wir kommunale Betreibermodelle.

10. Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung in unseren Städten, Gemeinden und Kreisen

Wir setzen uns für eine nachhaltige Entwicklung unserer Städte, Gemeinden und Kreise ein. Wir gestalten unser Wirtschaften mit den natürlichen Ressourcen so, dass Belastungen von Mensch und Umwelt minimiert und Ressourcen dauerhaft geschont werden. Wir unterstützen und fördern eine innovative technologische Entwicklung, die dazu beiträgt, auf lokaler und regionaler Ebene die Energieversorgung kurz- und mittelfristig zu einem System aus erneuerbaren Energien, Speichern, umweltschonenden Kraftwerken und effizienzfördernden Energiedienstleistungen fortzuentwickeln und unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern. Hierin liegt eine riesige Wachstumschance für die Wirtschaft und neue Beschäftigungsfelder im Arbeitsmarkt.

Wir werden die Energie- und Verkehrswende in unseren Städten und Gemeinden unterstützen. Um die Klimaschutzziele 2050 zu erreichen, werden in den nächsten Jahrzehnten weitere deutliche Veränderungen unserer technischen Versorgungsinfrastrukturen erforderlich sein.

Dabei wird der Prozess der Digitalisierung die Entwicklung stark beeinflussen. Wir betrachten die damit entstehenden Möglichkeiten als Chancen und wollen sie für eine nachhaltige Entwicklung nutzen. Deshalb unterstützen wir die digitale Vernetzung in den Regionen und werden die kommunalen Infrastrukturen modernisieren und umbauen.

Mit der Verkehrswende wird der Einsatz von neuen schadstofffreien Antriebstechnologien einhergehen. Um diese Entwicklung zu unterstützen, werden wir insbesondere zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs ein umfängliches Förderprogramm zur Modernisierung der Fahrzeugflotten der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen auflegen. Gleiches gilt für den gesamten Bereich kommunaler Nutzfahrzeuge. Unabhängig hiervon bedarf die Weiterentwicklung des öffentlichen Nahverkehrs einer finanziellen Absicherung, nachdem die Entflechtungsmittel aus der Gemeindeverkehrsfinanzierung (Länderprogramme) ab 2019 nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die ländlichen Räume tragen bei der Energiewende sowohl in der Produktion (Wind- Wasserenergie, Biogas) aber auch beim Leitungsausbau besondere Lasten. Es gilt deshalb, die damit verbundenen Wertschöpfungspotenziale und Entwicklungschancen noch stärker als bisher im ländlichen Raum zu belassen. Dafür setzen wir uns ein.

11. Kommunale Daseinsvorsorge weiterentwickeln

Qualitativ hochwertige öffentliche Güter und eine leistungsfähige Infrastruktur sind Voraussetzung für ein international erfolgreiches Deutschland. Dazu zählt auch der Bestand an öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen. Für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind sie die Basis der öffentlichen Daseinsvorsorge. Deshalb werden wir uns keiner Privatisierungsideologie beugen. Einen Zwang zur Vermögensveräußerung lehnen wir ab. Unser Ziel ist der handlungsfähige Staat mit starken Kommunen, die über ausreichende Handlungsmöglichkeiten für die Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen müssen.

Die SPD unterstreicht die Bedeutung der Sparkassen als dezentrale und kundenorientierte Struktur für das Bankenwesen und die öffentliche Daseinsvorsorge in den Regionen. Die europäischen und nationalen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Verwaltungsratsmitglieder in den Sparkassen müssen dem spezifischen Geschäftsmodell und der regionalen Verankerung der Sparkassen Rechnung tragen. 

Die SPD wird sich auch weiterhin für die Absicherung und Stärkung  der kommunalen Daseinsvorsorge im Europäischen Binnenmarkt, bei Freihandelsabkommen und der Chancengleichheit gegenüber privaten Unternehmen in den Märkten zur Infrastrukturbereitstellung einsetzen.