1. Februar 2022
Kindergrundsicherung – ein Meilenstein im Kampf gegen Kinderarmut.
Beschluss der digitalen Delegiertenversammlung der Bundes-SGK am 22. Januar 2022
Die Schaffung sozial gerechter Ausgangsbedingungen für alle Kinder und Jugendlichen stellt eine große und gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Eine Zusammenführung wichtiger kindsbezogener monetärer Leistungen hin zu einer Kindergrundsicherung ist ein großer und wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut. Eine Kindergrundsicherung muss so ausgestaltet werden, dass sie vor allem von Armut bedrohten Familien hilft.
- Die geplante Kindergrundsicherung als sozial gerechte Unterstützung für Familien und Alleinerziehende muss bestimmten Anforderungen genügen:
- Kindergrundsicherung soll eine eigenständige Leistung für jedes Kind sein. Kinder als Träger eines eigenen Rechtsanspruchs anzuerkennen ist auch Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention. Durch einen eigenen Rechtsanspruch auf eine Absicherung, die sich an dem konkreten Bedarf von Kindern und Jugendlichen orientiert, können deren Entwicklungschancen deutlich verbessert werden.
- Zur wirksamen Vermeidung von Kinderarmut muss für alle Kinder ein Existenzminimum neu und realistisch berechnet werden. Dazu gehören neben notwendigen Ausgaben für den Lebensunterhalt auch Ausgaben für Bildung und Teilhabe. Kinder und Jugendliche sollen nicht weiter auf Transferleistungen nach dem SGB II und XII verwiesen werden. Zur Feststellung des Existenzminimums sollte eine Orientierung an den Ausgaben von Haushalten mit mittlerem Einkommen für Kinder und Jugendliche erfolgen.
- Durch das Aufgehen des Kindergelds, der Hartz -IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche und der pauschalen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in der Grundsicherung entsteht für Familien Transparenz und Vereinfachung.
- Die sozial gerechte Ausgestaltung der Kindergrundsicherung muss Kinder in allen Familienformen erreichen. Die Anrechnung von Einkommen muss so gestaltet werden, dass Erwerbstätigkeit ausreichend wertgeschätzt und honoriert wird. Eine gute Abstimmung der Schnittstellen zu anderen Leistungen (z.B. Unterhaltsvorschuss etc.) ist unabdingbar. Die am stärksten von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen müssen deutlich bessergestellt werden, aber bei steigendem Einkommen der Eltern ist die Leistung zu reduzieren.
- Die Kindergrundsicherung muss über eine einzige Anlaufstelle einfach und unbürokratisch zu beantragen und auszuzahlen sein
- Ziel einer Kindergrundsicherung muss es sein, dass niemand Aufgrund seiner Elternschaft dazu gezwungen ist grundsichernde Leistung in Anspruch nehmen zu müssen.
- Die existenzsichernde Kindergrundsicherung erfordert ein erhebliches Finanzvolumen. Für diese gesamtgesellschaftliche Herausforderung müssen Bund und Länder einstehen. Die als Bundesleistung einzuführende Kindergrundsicherung darf die Kommunen nicht zusätzlich finanziell und bürokratisch belasten.