Positionspapier

Positionspapier "Erklärung zur Flüchtlings- und Migrationspolitik"

24. November 2023

Die sozialdemokratischen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker stehen für eine offene und vielfältige Gesellschaft, in der Ressentiments und Hass keinen Platz haben. Der Fach- und Arbeitskräftebedarf ist in Deutschland quer durch alle Bereiche spürbar. Angesichts der demographischen Entwicklung wird sich dieser Trend in den kommenden Jahren noch verschärfen. Das im Juni dieses Jahres vom Bundestag beschlossene und unter Federführung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erarbeitete Fachkräfteeinwanderungsgesetz – eines der modernsten der Welt – ist eine Antwort darauf. So werden klare Kriterien dafür sorgen, dass unser Land als Industriestandort und Treiber von Innovation attraktiver für (Fach-)Arbeitskräfte wird und wir im weltweiten Wettbewerb bestehen. Das ist insbesondere für industrie- und forschungsintensive Regionen mit guten und sicheren Arbeitsplätzen von großer Bedeutung.

Gleichzeitig gilt, dass die derzeit hohe Zahl an Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen (wie Krieg, Vertreibung, Klimawandel, wirtschaftliche Not) nach Deutschland kommen, uns vor enorme Herausforderungen stellt. Diese kann auch unser Land nicht unbegrenzt und dauerhaft bewältigen. Mit der von Bundeskanzler Olaf Scholz forcierten und Bundesministerin Nancy Faeser verhandelten Einigung auf eine Weiterentwicklung des europäischen Migrationsrechts wird Deutschland auch seiner Verantwortung für ein gemeinsames europäisches Asylsystem gerecht.

Uns ist klar, dass eine drohende Überforderung der Integrationskraft unserer Gesellschaft dazu führen kann, dass Weltoffenheit und Toleranz ins Gegenteil umschlagen. Aus diesem Grund sind wir gefordert, schnell und konsequent zu handeln. Insbesondere die Kommunen, die den Anspruch haben, Geflüchtete angemessen aufzunehmen und vor allem gut integrieren zu können, müssen handlungsfähig bleiben.

In diesem Zusammenhang fordern wir:

  • einen europäischen Solidaritätspakt aller Mitgliedsstaaten zur Steuerung der Migration und gerechten Verteilung der Lasten bei Integration und Unterbringung;
  • die Kosten für die Unterbringung und die soziale Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen müssen dauerhaft komplett vom Bund übernommen werden, da viele Kommunen die zusätzlichen Ausgaben aus ihren Haushalten nicht mehr bewältigen können und die Zuständigkeit in der Asyl- und Ausländerpolitik beim Bund liegt;
  • eine dauerhafte und signifikante Beteiligung des Landes und des Bundes an den kommunalen Folge- und Integrationskosten (z. B im Bildungs-, Betreuungs- und Beratungsbereich), um eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen;
  • die Kommunen und die Länder müssen bei der Identifizierung und Einrichtung von weiteren Unterkünften für Geflüchtete und Vertriebene enger kooperieren und sich gegenseitig unterstützen;
  • die beteiligten Behörden müssen schneller digitalisiert und mit ausreichend Personal und Haushaltsmitteln ausgestattet werden, um Anträge von Flüchtlingen und Vertriebenen zügig zu bearbeiten und damit auch Klarheit für die Menschen zu schaffen, die zu uns kommen;
  • dass gleichzeitig mit der vorhergehenden Forderung die Verfahren vereinfacht und Rückführungen beschleunigt werden;
  • zur effektiveren Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels sollen verstärkte Kontrollen an den Grenzbereichen durchgeführt werden;
  • Umsetzung des gefundenen Kompromisses zu einem Europäischen Verteilsystem und Asylverfahren an den Außengrenzen der EU (ausgenommen sind unbegleitete minderjährige Geflüchtete und Familien) unter Berücksichtigung höchster humanitärer und rechtsstaatlicher Standards;
  • eine ausreichende finanzielle und personelle Stärkung der Staaten an der EU-Außengrenze, damit die humanitären und rechtsstaatlichen Standards nicht in Folge von Personal- und Geldmangel unterlaufen werden.

Wir wollen, dass die Menschen, die zu uns kommen, eine klare Perspektive bekommen. Das heißt, dass Menschen, die keine Bleibeperspektive haben, umgehend in ihre Herkunftsländer oder Drittstaaten, die sich zur Aufnahme verpflichtet haben oder verpflichtet sind, zurückgeführt werden und Menschen, die eine Bleibeperspektive haben schnell einen Zugang zu Wohnraum, Integrations- und Sprachkursen sowie die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme erhalten.

Beschluss des Vorstandes der Bundes-SGK vom 24. November 2023

Dieses Positionspapier basiert auf der „Braunschweiger Erklärung zur Flüchtlings- und Migrationspolitik“ des SPD-Bezirks Braunschweig vom Oktober 2023.