Die Städte und Gemeinden unterstützen die für 2050 angestrebten Ziele zur Reduzierung der CO2–Emissionen, zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und zum effizienten Umgang mit Strom und Wärme. Viele Kommunen haben dazu bereits kommunale Klimaschutzkonzepte auf den Weg gebracht.
Mit ihren Stadtwerken leisten die Städte und Gemeinden darüber hinaus im Rahmen der Daseinsvorsorge einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung einer qualitativ hochwertigen, versorgungssicheren und preisgünstigen Energieversorgung für die Bürgerinnen, Bürger und die örtliche Wirtschaft.
Die Energiewende ist ein dynamischer Prozess. Die Transformation des Energiesystems mit einer zukünftig dezentralisierten Struktur erfordert Investitionen in erheblichem Umfang für eine umweltverträgliche Energieerzeugung und eine ausgebaute Netzinfrastruktur durch wirtschaftlich gesunde und handlungsfähige kommunale Energieversorgungsunternehmen.
In Deutschland verantworten mehrere hundert kommunale Unternehmen mit Tausenden Beschäftigten ein Verteilnetz von fast 700.000 km und erwirtschaften Umsatzerlöse von rund 53 Mrd. € (2013). Die Verteilnetze der Stadtwerke sind daher von wesentlicher Bedeutung, um die politischen Ziele der Energiewende verwirklichen zu können.
Der Ausgleich zwischen den verbrauchsdominierten Ballungsgebieten und dem erzeugungs-orientierten ländlichen Raum ist eine der Kernaufgaben der Energieversorgung und gleichzeitig ein wesentliches verbindendes Moment zwischen Regionen und Akteuren in der Umsetzung der Energiewende. Bereits jetzt ist innerhalb des Verteilnetzes an Erneuerbaren Energien bereits ein Leistungsumfang installiert, der alle Prognosen der Vergangenheit übertrifft.
Regional übersteigt die maximale Einspeisung Erneuerbarer Energien bereits heute die maximale Last, insbesondere in vielen ländlichen Bereichen. Da die Verteilnetze jedoch historisch auf die sichere Verteilung einer eher konstanten Grundlast dimensioniert wurden, herrscht Handlungsbedarf in den Verteilnetzen insbesondere bei der Integration Erneuerbarer Energien mit deutlich höheren Lastschwankungen.
Die Verteilnetze müssen von daher in den kommenden Jahren mit erheblichem finanziellem Aufwand modernisiert, ausgebaut und insbesondere digitalisiert werden. Damit die Integration von Sonnen- und Windenergie gelingt, braucht es wirtschaftlich gesunde kommunale Netzgesellschaften. Allerdings wird sowohl die Bedeutung der Verteilnetze insgesamt als auch die Digitalisierung und die Integration der Erneuerbaren Energien in die bestehenden Netze welche für das Gelingen der Energiewende erforderlich sind durch die aktuellen Vorschläge zur Novellierung der Anreizregulierung nicht ausreichend unterstützt.
Derzeit liegt ein Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für eine mit den Bundesländern abzustimmende Verordnung zur Anreizregulierung vor. Diese sollte eigentlich regeln, dass in den nächsten Jahren milliardenschwere Investitionen in die Verteilnetze ausgelöst werden können. Mit den vorliegenden Plänen des BMWi wird allerdings ein gegenteiliger Effekt ausgelöst. Durch die im gegenwärtigen Entwurf der Anreizregulierungs-Verordnung neu hinzugekommenen deutlichen Verschlechterungen der Regulierungsbedingungen könnten Hunderte Verteilnetzbetreiber die Energieinfrastruktur von morgen nicht optimieren. Auch das politische Ziel, die dezentrale Energiewende zu verwirklichen, wäre nur schwer erreichbar.
Die Delegiertenversammlung der Bundes-SGK fordert daher einen geeigneten, modernen Regulierungsrahmen für die Verteilnetze. Dieser muss Anreize bieten, um schnell, effizient und wirtschaftlich vertretbar in die Modernisierung, den Neu- und Ausbau und in die Digitalisierung von Verteilnetzen zu investieren. Bei dem vorgelegten Verordnungsentwurf müssen zentrale Elemente substanziell nachgebessert werden. Nur dann sind die Stadtwerke in der Lage, ihren Beitrag zur Optimierung der Netzinfrastrukturen zu leisten.
Die Delegiertenversammlung der Bundes-SGK erwartet daher, dass bei der Reform der Anreizregulierung folgende Eckpunkte beachtet werden:
• der bisherige Zeitverzug bei der Anerkennung von Investitionen der Verteilnetzbetreiber wird beseitigt,
• die bestehende Anerkennung von sogenannten Sockelbeträgen für in der Vergangenheit getätigte Netzinvestitionen der Stadtwerke wird beibehalten,
• die Dauer der Regulierungsperiode und der Zeitraum für die Verwirklichung von Effizienzvorgaben durch die Verteilnetzbetreiber wird einheitlich auf mindestens 4 Jahre festgelegt,
• in der nächsten Regulierungsperiode wird eine angemessene Verzinsung für das von den kommunalen Eigentümern in die Stadtwerke investierte Eigenkapital festgelegt,
• Netzbetreiber, die besonders schnell und zusätzlich in die Digitalisierung des Verteilnetzes im Rahmen ihres Gesamtkonzeptes investieren wollen, sollen durch entsprechende Impulse unterstützt werden.