Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder ab der 1. Klassenstufe. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch haben. Bis Ende 2027 will der Bund fast 3 Mrd. Euro für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsbildung- und betreuung zur Verfügung stellen.
Bund und Länder haben sich nun auf die jeweiligen Landesprogramme geeinigt. Somit können ab sofort in allen 16 Ländern bei den jeweiligen Ansprechstellen Anträge auf Förderung gestellt werden. Die Finanzhilfen werden für zusätzliche investive Maßnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände gewährt. Sie können für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung – einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken –, die Sanierung einschließlich der energetischen Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote verwendet werden. Grundlage für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau ist eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung, die bereits im Frühling 2023 von Bund und Ländern unterzeichnet wurde.