Kommunale Wärmeplanung

Bundestag beschließt Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung
04.12.2023

Am 17. November wurde im Bundestag die Kommunale Wärmeplanung beschlossen. Das Gesetz könnte nun gemeinsam mit seinem Zwilling dem Gebäudeenergiegesetz ab 1. Januar 2024 schrittweise für eine flächendeckende Defossilisierung der Gebäudewärme sorgen. Nun muss noch der Bundesrat in seiner Sitzung am 15. Dezember abschließend abstimmen.

In Niedersachsen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen gibt es bereits die Wärmeplanungspflicht, Bayern fördert und in Nordrhein-Westfalen ist die Pflicht geplant. Einige Städte wie Dortmund, München und Leipzig sind heute bereits Vorreiter auf dem Gebiet der Wärmeplanung.

Nach langen schwierigen Verhandlungen, Kampagnen, Vorwürfen aber auch berechtigter Kritik hat die Bundesregierung am Ende deutlich gemacht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit seinen individuellen Verpflichtungen und die Wärmeplanung in staatlicher Verantwortung sind nur zusammen sinnvoll. Im Einzelnen sind beinhaltet das Gesetz folgende Regelungen:

  • Kern des Wärmeplanungsgesetzes ist die Verpflichtung der Länder, dafür zu sorgen, dass Kommunen Wärmepläne erstellen: bis zum 30. Juni 2026 für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern und bis zum 30. Juni 2028 für Städte und Gemeinden.
  • Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern sollen einfachere Vorgaben gelten. Zudem sollen kleine Kommunen mit benachbarten Gemeindegebieten zusammenarbeiten können.
  • Bereits aufgrund Landesrechts erstellte Wärmepläne haben Bestandsschutz; wenn die dem Wärmeplan zu Grunde liegende Planung mit den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes im Wesentlichen vergleichbar ist.
  • Die Wärmeplanung ist technologieoffen. Die Akteure vor Ort ermitteln und entscheiden über die wirtschaftlichste und effizienteste Wärmeversorgungsart. Dies kann eine leitungsgebundene Versorgung mittels Wärmenetz oder mit klimaneutralen Gasen oder eine dezentrale Wärmeversorgung, beispielsweise mittels Wärmepumpen. Unter anderem kommt auch eine Holzpelletheizung in Frage.
  • Wichtig für die Immobilieneigentümer, die Verpflichtung nach dem GEG greift erst dort, wo es eine Wärmeplanung gibt.

Länder und Kommunen können sich bei Unterstützungsbedarf an das Kompetenzzentrum Wärmewende in Halle (Saale) wenden. Die Erstellung der Wärmepläne soll gefördert werden und auch die Umsetzung wird durch die bereits bestehende Förderarchitektur BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) und das BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude) finanziell unterstützt. Trotz dieser vorhandenen Förderinstrumente sind insgesamt die Finanzierung der Wärmpläne und deren Umsetzung zwischen Bund, Ländern und Kommunen noch nicht hinreichend geklärt. Zumindest sind die in Aussicht gestellten Mittel sind aus Sicht der Kommunalen Spitzenverbände zwar zu begrüßen, sie werden aber den entstehenden Bedarf nicht decken können. Mit der Unsicherheit im Bundeshaushalt 2024 fehlt auch hier jegliche Planungssicherheit.

Daneben haben sich durch Beteiligungsverfahren, Anhörungen und Beratungen und Änderungsanträge der Koalitionspartner im parlamentarischen Verfahren noch Veränderungen ergeben: Die Genehmigungspflicht der Wärmepläne durch die Länder entfällt, die Kommunen handeln eigenverantwortlich. Neue Netze müssen nicht schon ab 2024 sondern erst ab März 2025 zu 65 Prozent mit erneuerbaren betrieben werden. Fernwärme wird zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt, und Beschränkungen bei der Nutzung von unvermeidbarer Abwärme aus der Müllverbrennung werden zurückgenommen. Damit kann die Wärme, die bei der Müllverbrennung entsteht, ressourcen- und klimaschonend in vielen Kommunen für die Emissionsminderung in den Wärmenetzen eingesetzt werden. Auch die Beschränkungen beim Einsatz von Biomasse in mittelgroßen Wärmenetzen wurden zurückgenommen.

Flaschenhals wird in Zukunft sein, dass es nur wenige Dienstleister gibt, die die Kommunen bei der Durchführung der Wärmeplanung unterstützen können. Da nun viele Kommunen wegen der zeitlichen Vorgaben beginnen wollen, wird die Nachfrage groß sein.

Weitere Informationen:
Deutscher Bundestag Gesetz Gesetzentwurf, Anhörung, Stellungnahmen, Beschluss 

Verband Kommunaler Unternehmen zum Beschluss des Bundestages 

Kommunale Wärmeplanung - Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages

Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende