Bundesverfassungsgericht stärkt kommunale Selbstverwaltung

10.08.2020

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat am Freitag mit seiner Entscheidung die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Das Verfassungsgericht bestätigt das Aufgabenübertragungsverbot und schafft damit Rechtssicherheit für die Kommunen. Es stellt fest, dass die Aufgabenübertragung durch die Länder und nicht durch den Bund zu erfolgen hat und die dadurch den Kommunen entstehenden Kosten von den Ländern auszugleichen sind. Durch die Förderalismusreform von 2009 wurde dem Bund eine direkte Aufgabenübertragung auf die Kommunen untersagt. Dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts war eine Verfassungsbeschwerde von kreisfreien Städten aus Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2013 vorausgegangen. Gegenstand der Beschwerde waren die 2012 neu getroffenen Regelungen für Bildung und Teilhabe.