Positionspapier
Beschlüsse Vorstand

Positionspapier "Altschuldenhilfe des Bundes für finanzschwache Kommunen"

2. Dezember 2019

1. Die Bundes-SGK unterstützt die Initiative des Bundesfinanzministers und der Bundesregierung sich an einer einmaligen Altschuldenhilfe für die stark durch Kassenkredite belasteten Kommunen in einer Höhe bis zu 25 Milliarden Euro zu beteiligen.

2. Die Kommunalen Spitzenverbände werden aufgefordert, die entsprechende Initiative des Bundesfinanzministers zu unterstützen und sich gemeinsam für diese einmalige Solidaritätsaktion auszusprechen.

3. Grundsätzlich sind die Länder für eine aufgabenadäquate Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich. Deshalb sind sie auch aufgefordert, die Initiative des Bundes zu unterstützen und sich an der Entschuldungsaktion in gleicher Höhe wie der Bund zu beteiligen. Im Rahmen der künftigen kommunalen Finanzausgleiche müssen sie für eine bessere Finanzausstattung der finanzschwachen Kommunen sorgen.

4. Um eine der wesentlichen Ursachen der Finanzschwäche von Kommunen zu begegnen, ist es unabhängig von der Altschuldenhilfe weiterhin erforderlich, die Kommunen von Soziallasten zu befreien. Dazu ist aus Sicht der Bundes-SGK nach wie vor eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach SGB II der zielführendste Weg. Das Eintreten einer Bundesauftragsverwaltung ist aus Sicht der Bundes-SGK akzeptabel.

5. Die Bundes-SGK fordert darüber hinaus eine erneute Hilfe für die ostdeutsche kommunale und genossenschaftliche Wohnungswirtschaft zur Entlastung von ihnen im Zuge der Transformation des ostdeutschen Wohnungswesens zugeschriebenen Altschulden aus DDR-Zeiten. · · · · ·  

Begründung:

In den Schlussfolgerungen des Bundesinnenministers sowie seiner Co-Vorsitzenden, der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sowie der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft zur Arbeit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse" wird eine faire Lösung für kommunale Altschulden und die durch Altschulden überbelastete kommunalen und genossenschaftliche Wohnungswirtschaft in Ostdeutschland vorgeschlagen.

So wird zunächst festgestellt:

„Für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sind auch die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen, für ihre Bürgerinnen und Bürger Infrastrukturen, Daseinsvorsorge und freiwillige Leistungen gewährleisten zu können, von zentraler Bedeutung. Grundsätzlich sind die Länder für eine aufgabenadäquate Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich. Es ist daher gut, dass sie ab 2020 aufgrund der Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen 2017 zusätzliche Einnahmen von fast 10 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung haben werden, die auch für eine Stärkung der Kommunen eingesetzt werden können.

Gleichwohl werden Disparitäten zwischen den Kommunen bei Einnahmen und Ausgaben bleiben, die die Kommunen nur zum Teil selbst beeinflussen können – so weisen ländliche Gemeinden sowie strukturschwache Städte im Mittel eine unterdurchschnittliche Steuerkraft auf. Auf der Ausgabenseite haben insbesondere die stark unterschiedlichen Belastungen durch Sozialausgaben, die die Kommunen nur zum Teil beeinflussen können, starken Einfluss auf die Finanzlage. Diese Disparitäten manifestieren sich dort besonders deutlich, wo hohe kommunale Kassenkredite bestehen."

Daraus wird gefolgert:

„Der Bund kann einen Beitrag leisten, wenn es einen nationalen Konsens gibt, den betroffenen Kommunen einmalig gezielt zu helfen. Ein solcher Konsens setzt voraus, dass sichergestellt wird, dass eine neue Verschuldung über Kassenkredite nicht mehr stattfindet. Dazu wäre ein breiter politischer Konsens in den gesetzgebenden Körperschaften und zwischen den Ländern nötig, an einer nachhaltigen Lösung solidarisch mitzuwirken, so dass der Bund gezielt dort bei Zins- und Tilgungslasten halfen kann, wo andere Hilfe allein nicht ausreichend ist."

Entsprechend wird an die Solidargemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände und der Bundesländer appelliert, die verkündete Initiative des Bundesfinanzministers zu unterstützen und an einer Lösung mitzuwirken.

Im Übrigen sei auf den Beschluss der Delegiertenversammlung der Bundes-SGK im November 2018 verwiesen.

Dort heißt es:

„Die Bundes-SGK begrüßt, dass die Kommission eine eigene Arbeitsgruppe zu dem Thema „Kommunale Altschulden" bilden wird. Die Behandlung der Altschuldenthematik gehört ohne Zweifel zur Frage der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Die Bundes-SGK sieht, dass die Aktivitäten der Länder zur Lösung dieser Problematik nicht hinreichend sind. Insofern sollte der Bund die Chancen der noch andauernden Niedrigzinsphase nutzen, um ergänzende Hilfs-angebote beim Abbau kommunaler Altschulden zu schaffen. Ohne Lösung der Altschulden-problematik wird eine nachhaltige Entlastung der betroffenen Kommunen nicht möglich sein.

Die strukturelle Belastung der Kommunen durch stetig wachsende Sozialausgaben schränkt insbesondere in strukturschwachen Städten, Gemeinden und Kreisen die eigenen Handlungs-möglichkeiten ein. Deshalb gilt es, hier Entlastungsmöglichkeiten zu finden und damit zugleich den Rückgewinn kommunaler Investitionsmöglichkeiten auf den Weg zu bringen. Die Bundes-SGK vertritt weiterhin die Auffassung, dass eine Entlastung der Kommunen von den Kosten der Unterkunft im SGB II auch im Falle einer dann eintretenden Bundesauftragsverwaltung ein sinnvoller Weg der Entlastung ist."

Beschluss des Vorstandes der Bundes-SGK am 29. November 2019