Kommunen begrüßen Beschluss einer Wohnsitzauflage für Asylberechtigte im Rahmen des Integrationsgesetzes

Frank Baranowski, Vorsitzender der Bundes-SGK, Vorsitzender der NRW-SGK und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen
Frank Baranowski, Vorsitzender der Bundes-SGK, Vorsitzender der NRW-SGK und Ehemaliger Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen
25.05.2016

Der Vorsitzende der Bundes-SGK Frank Baranowski begrüßt die Vorschläge für eine Wohnsitzauflage in dem vom Bundeskabinett am 25. Mai 2016 beschlossenen Integrationsgesetz:

Diese neuen Regelungen können Kommunen nutzen, die sonst durch viele Asylberechtigte bei den Aufgaben der Integration überlastet wären. Nötig ist dafür aber auch eine rückwirkende Einbeziehung der heute noch im Verfahren befindlichen Personen. Zudem sind jetzt die Länder aufgefordert, die Regeln der Zuweisung zu Wohnsitzen zu konkretisieren.

Mit der Wohnsitzauflage wird ein Instrument geschaffen, das den Kommunen helfen kann, die Aufgaben der Integration der anerkannten Asylbewerber besser zu lösen. Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Bund aufgefordert bleibt, die Länder und Kommunen bei den Kosten der Integration zu entlasten. Die Kommunen fordern den Bund auf, die Kosten der Unterkunft vollständig zu übernehmen. Dadurch werden die Kommunen schnell und treffsicher erreicht.