Kommunale Wäremplanung

Informationen des BMWSB zum Wärmeplanungsgesetz

Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Denn rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt, die aus dem Ausland bezogen werden. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt nahezu jeder zweite mit Gas und knapp jeder vierte mit Heizöl. Fernwärme macht aktuell rund 14 Prozent aus, jedoch wird diese bisher ebenfalls überwiegend aus fossilen Brennstoffen gewonnen.

Für eine zukunftsfeste, verlässliche und vor allem bezahlbare Wärmeversorgung werden wir zukünftig nur noch auf Erneuerbare Energien und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme aus z. B. Industrieanlagen und Rechenzentren setzen.

Damit diese Umstellung gelingt und wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zügig überwinden können, soll zukünftig jede nach Maßgabe des Landesrechts planungsverantwortliche Stelle – häufig werden dies die Kommunen sein – strategisch planen, welche Gebiete in welcher Weise mit Wärme (z. B. dezentral oder leitungsgebunden) versorgt werden sollen und in welcher Weise erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme bei Erzeugung und Verteilung genutzt werden können.

Ein herausragendes Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. 

Das Wärmeplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland.