Am 1. Dezember 2015 haben Malu Dreyer, Barbara Hendricks, Andrea Nahles, Aydan Özuguz und Manuela Schwesig 12 Punkte für Zusammenhalt und Integration in Deutschland vorgestellt, mit denen sie in Anbetracht der stattfindenden Flüchtlingseinwanderung für ein Jahrzehnt umfassender Gesellschaftspolitik plädieren, um Chancengleichheit und sozialen Zusammenhalt für alle in unserem Land zu stärken. In dem Papier werden viele Maßnahmen angesprochen, die zugleich die Politikansätze der entsprechenden von den genannten Ministerinnen geführten Bundesressorts spiegeln. Darüber hinaus wird vor allem verdeutlicht, dass es einer Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen bedarf, um die Aufgaben zu bewältigen:
"Im Kompetenzgefüge von Bund und Ländern darf es keine Kooperationsverbote für Integrationsaufgaben geben. Wir brauchen einen Zukunftspakt von Bund und Ländern für die Finanzierung eines umfassenden Programms für Integration und demografischen Wandel. Unter dem Druck der Flüchtlingskrise ist es gelungen, dass der Bund viele Milliarden Euro mobilisiert. Die Länder stellen ebenfalls erhebliche Mittel bereit. Wir brauchen diesen Willen zu einer gemeinsamen Kraftanstrengung aber auf längere Zeit, damit der Erfolg auf Dauer gesichert ist und soziale Teilhabe für alle ermöglicht. Auch der Abbau von zu viel Bürokratie hilft uns, die großen Aufgaben anzugehen.
Unser Ziel bleibt es, dass die Städte und Gemeinden vollumfänglich von den Kosten der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge entlastet werden. Das gilt auch für die Gesundheitskosten. Der Bund und die Länder müssen gemeinsam Sorge dafür tragen, dass die Regelsysteme, wie Schule, Jugendhilfe, Gesundheitsversorgung, die Grundsicherung für Arbeitssuchende und die damit verbundenen Kosten der Unterkunft, die Arbeitsförderung und die Organisation und Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements entsprechend dem gewachsenen Bedarf ausgestattet werden."
Dieses gilt es, aus kommunaler Sicht zu unterstreichen. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages hat sich am 26. November 2015 ebenfalls mit dem Thema befasst und fordert: "Der Bund wird aufgefordert, den flüchtlingsbedingten Anstieg der Kosten der Unterkunft im SGB II vollständig zu übernehmen."