Mit den jetzt beschlossenen Gesetzentwürfen des Bundesfinanzministers Olaf Scholz setzt die Bundesregierung, die zwischen den Koalitionspartnern vereinbarten finanziellen Hilfen für die Kommunen im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket um.
Jetzt können die Kommunen darauf bauen, noch in diesem Jahr die versprochenen Entlastungen zu erhalten. Die beschlossenen Gesetzentwürfe regeln den Ausgleich der zu erwartenden Gewerbesteuermindereinnahmen und die erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Damit der Bund diese Hilfen verfassungsrechtlich gewähren kann, sind zudem zwei Grundgesetzänderungen erforderlich.
Der Vorsitzende der Bundes-SGK appelliert jetzt an alle Länder und Parteien diesen Grundgesetzänderungen und Gesetzentwürfen zuzustimmen, damit der Weg dafür frei gemacht wird, den Kommunen die notwendige Luft zum Atmen zu geben.
Denn die Handlungsfähigkeit der Kommunen in der Krise muss gesichert, ein sprunghafter Anstieg der kommunalen Verschuldung muss vermieden und die Investitionsfähigkeit der Kommunen in und nach der Krise muss gesichert werden.
„Jetzt müssen auch die Länder ihren Teil der Absicherung der Kommunalfinanzen und der Infrastruktur in den Kommunen leisten. Das ist explizit auch eine Forderung an Herrn Laschet in Nordrhein-Westfalen, da die CDU/CSU auf Bundesebene eine Lösung der weiterhin bestehenden Altschuldenproblematik im Rahmen der Verhandlung des Konjunktur- und Krisenbewältigungs-paketes blockiert habe“, so Baranowski.