Vorstand der Bundes-SGK verabschiedet Positionspapier

Erklärung zur Flüchtlings- und Migrationspolitik
Thorsten Kornblum
28.11.2023

Der Vorstand der Bundes-SGK hat in seiner Sitzung am 24. November 2023 ein Positionspapier zur aktuellen Flüchtlings- und Migrationspolitik verabschiedet. Das Positionspapier betont, dass sozialdemokratische Kommunalpolitiker:innen für eine offene und vielfältige Gesellschaft stehen, in der Ressentiments und Hass keinen Platz haben. Der Fach- und Arbeitskräftebedarf ist in Deutschland quer durch alle Bereiche spürbar. Angesichts der demographischen Entwicklung wird sich dieser Trend in den kommenden Jahren noch verschärfen. Das im Juni dieses Jahres vom Bundestag beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz – eines der modernsten der Welt – ist eine Antwort darauf.

Gleichzeitig gilt, dass die derzeit hohe Zahl an Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen (wie Krieg, Vertreibung, Klimawandel, wirtschaftliche Not) nach Deutschland kommen, uns vor enorme Herausforderungen stellt. Diese kann auch unser Land nicht unbegrenzt und dauerhaft bewältigen. Mit der von Bundeskanzler Olaf Scholz forcierten und Bundesministerin Nancy Faeser verhandelten Einigung auf eine Weiterentwicklung des europäischen Migrationsrechts wird Deutschland auch seiner Verantwortung für ein gemeinsames europäisches Asylsystem gerecht.  
Den Kommunalpolitiker:innen sei klar, dass eine drohende Überforderung der Integrationskraft unserer Gesellschaft dazu führen kann, dass Weltoffenheit und Toleranz ins Gegenteil umschlagen. Aus diesem Grund seien alle gefordert, schnell und konsequent zu handeln. Insbesondere die Kommunen, die den Anspruch haben, Geflüchtete angemessen aufzunehmen und vor allem gut integrieren zu können, müssen handlungsfähig bleiben.   

Zentrale Forderungen des Positionspapiers sind:

  • ein europäischer Solidaritätspakt aller Mitgliedsstaaten zur Steuerung der Migration und gerechten Verteilung der Lasten bei Integration und Unterbringung;  
  • die Kosten für die Unterbringung und die soziale Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen müssen dauerhaft komplett vom Bund übernommen werden, da viele Kommunen die zusätzlichen Ausgaben aus ihren Haushalten nicht mehr bewältigen können und die Zuständigkeit in der Asyl- und Ausländerpolitik beim Bund liegt;  
  • eine dauerhafte und signifikante Beteiligung des Landes und des Bundes an den kommunalen Folge- und Integrationskosten (z. B im Bildungs-, Betreuungs- und Beratungsbereich), um eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen;  
  • die Kommunen und die Länder müssen bei der Identifizierung und Einrichtung von weiteren Unterkünften für Geflüchtete und Vertriebene enger kooperieren und sich gegenseitig unterstützen;  
  • die beteiligten Behörden müssen schneller digitalisiert und mit ausreichend Personal und Haushaltsmitteln ausgestattet werden, um Anträge von Flüchtlingen und Vertriebenen zügig zu bearbeiten und damit auch Klarheit für die Menschen zu schaffen, die zu uns kommen;  
  • dass gleichzeitig mit der vorhergehenden Forderung die Verfahren vereinfacht und Rückführungen beschleunigt werden;  
  • zur effektiveren Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels sollen verstärkte Kontrollen an den Grenzbereichen durchgeführt werden;  
  • Umsetzung des gefundenen Kompromisses zu einem Europäischen Verteilsystem und Asylverfahren an den Außengrenzen der EU (ausgenommen sind unbegleitete minderjährige Geflüchtete und Familien) unter Berücksichtigung höchster humanitärer und rechtsstaatlicher Standards;  
  • eine ausreichende finanzielle und personelle Stärkung der Staaten an der EU-Außengrenze, damit die humanitären und rechtsstaatlichen Standards nicht in Folge von Personal- und Geldmangel unterlaufen werden.