Vorgezogene Neuwahlen des Deutschen Bundestages stellen Städte und Gemeinden vor erhebliche Herausforderungen.

Thorsten Kornblum
08.11.2024

Dr. Thorsten Kornblum, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK), äußert sich zur aktuellen Diskussion um die vorgezogenen Neuwahlen des Deutschen Bundestages:

Die Interessen der Kommunen müssen bei der Terminierung der Neuwahlen zum Deutschen Bundestag beachtet werden. Die Kommunen warten beispielsweise dringend auf die Krankenhausreform und eine bessere Steuerung der Zuwanderung im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Ebenso können besonders die Industrieregionen in Deutschland nicht auf eine Senkung der Energiekosten warten bis im April oder Mai eine neue Bundesregierung gebildet wurde. Jetzt gilt es, zunächst die Weichen für die drängendsten Fragen für die Menschen in Deutschland und im Anschluss erst die Vertrauensfrage zu stellen.

Die Opposition will sich dieser staatspolitischen Verantwortung entziehen und verlangt vom Bundeskanzler, dass er sofort die Vertrauensfrage stellt. Sollte Olaf Scholz bereits am 13. November 2024 die Vertrauensfrage im Bundestag stellen, so ist bis spätestens 04. Dezember 2024 mit einer Entscheidung des Bundespräsidenten über die Auflösung des Bundestages zu rechnen. Unter Einhaltung der Sechswochenfrist wäre der 02. Februar 2025 der spätmöglichste Wahltermin. Dies würde zur Folge haben, dass bereits ab 22. Dezember 2024 Briefwahl möglich sein müssten.

Auch diese Forderung nimmt keine Rücksicht auf den erheblichen organisatorischen und personellen Kraftakt, den die Kommunen dann leisten müssten.
In der Regel beginnen die Vorbereitungen für solch eine Wahl nämlich mindestens ein Jahr im Voraus. Dienstleister müssen mit dem Druck von Wahlzetteln und deren Vorbereitung beauftragt werden. Dies kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Damit verbunden wäre zudem, dass die Parteien und die Mitarbeiter:innen der Wahlämter bis Anfang Dezember alle benötigten Unterlagen vorliegen haben und entsprechende Beschlüsse gefasst wurden. Dies würde alle Beteiligten unter erheblichen, unnötigen Zeitdruck setzen und gegebenenfalls Verfahrensfehler bei der Nominierung der Wahlkreiskandidat:innen zur Folge haben.

In den Kommunen müssen zudem eine Vielzahl an organisatorischen Vorbereitungen getroffen werden. Es sind Wahllokale zu organisieren und ehrenamtliche Wahlhelfer:innen zu gewinnen. Bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag kamen zigtausende ehrenamtliche Wahlhelfer:innen zum Einsatz.

Deshalb ist es aus Sicht der Kommunen allein aus organisatorischen Erfordernissen sinnvoll, wenn der Bundeskanzler die Vertrauensfrage erst im Januar stellt, um hinreichend Zeit für eine in Bund, Ländern und Gemeinden ordnungsgemäße Vorbereitung der Neuwahlen zu gewinnen und noch wichtige Entscheidungen für das Land vor der Wahl treffen zu können.