Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung - der zweite Teil des sogenannten Solarpakets I angenommen. Mit dem Gesetz will die Regierung, um das Ziel von 215 Gigawatt (GW) Photovoltaik bis 2030 zu erreichen, den jährlichen Zubau verdreifachen, von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026. Planung und Zubau sollen beschleunigt, bürokratieärmer und leichter werden und etwa hälftig auf Dächern und in der Fläche erfolgen. Beides wird in dem Gesetzespaket adressiert.
Für den Ausbau in der Fläche werden weitere Flächentypen für die Nutzung durch Photovoltaik maßvoll geöffnet und die Förderung für innovative Solaranlagen wie Agri-PV, Biodiversitäts-PV und Parkplatz-PV gestärkt. Für Aufdachanlagen werden bürokratische Hürden beseitigt, Mieterstrom und Balkon-PV sollen vereinfacht und die Netzanschlüsse beschleunigt werden.
Während das Solarpaket grundsätzlich von den Verbänden und auch den kommunalen Spitzenverbänden in einer Anhörung am 22. April 2024 begrüßt wurde, übten diese an einer im Verfahren erfolgten Änderung der ursprünglichen vorgesehenen Regelungen Kritik, denn diese beinhalten Nachteile zulasten der Kommunen. Neben dem Wegfall der Ausweitung des Anwendungsbereichs der finanziellen Beteiligung für Kommunen zählen dazu eine Duldungspflicht ausschließlich für kommunale Grundstücke und Verkehrswege beim Ausbau der Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien.