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Schneller Zugang zu Arztterminen und Unterstützung des ländlichen Raumes

Bundestag verabschiedet Terminservice- und Versorgungsgesetz
04.04.2019

Der Deutsche Bundestag hat am 15. März 2019 in dritter und damit letzter Lesung das vom Bundesministerium für Gesundheit eingebrachte Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Darin werden Verbesserung für Patientinnen und Patienten bei der Arztterminfindung und bei der Versorgung im ländlichen Raum festgeschrieben. So erhalten Ärzte einen obligatorischen Zuschlag für Praxisarbeit in strukturschwachen und unterversorgten Regionen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet Strukturfonds anzulegen, um z.B. Investitionskosten bei Praxisübernahmen zu unterstützen. Des Weiteren müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen in unterversorgten Gebieten eigene Praxen (Eigeneinrichtungen) oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anbieten, wenn es zu wenige Ärzte gibt.

Bedenken von Seiten des Bundesrates gab es bezüglich Artikel 1 Nummer 52 ff. TSVG (§ 95 SGB V) die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) betreffend. In zahlreichen Regionen beziehungsweise bei ärztlichen Facheinrichtungen kommt es nach Ansicht des Bundesrates und einiger Kommunen zu bedenklichen Monopolisierungstendenzen und zunehmend konzernartig aufgebauten MVZ beziehungsweise MVZ-Ketten.