Sanktionsmoratorium im SGB II

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
28.03.2022

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 16. März 2022 einen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Gesetzentwurf eines ‚Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch‘, das sogenannte „Sanktionsmoratorium“ verabschiedet. Nach diesem Entwurf werden Sanktionen wegen Pflichtverletzungen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte in seinem Urteil vom 05. November 2019 klargestellt, dass Menschen, die staatliche Leistungen beziehen, Mitwirkungspflichten haben. Jedoch waren nicht alle Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende verhältnismäßig. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung hatte das BVerfG Übergangsregelungen angeordnet. Während der Corona-Pandemie waren Sanktionsregeln zudem zeitweise komplett außer Kraft gesetzt.

Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht die Einführung eines Bürgergeldes vor. Dabei soll auch die vom BVerfG geforderte gesetzliche Neuregelung von Sanktionen in der Grundsicherung von Arbeitssuchenden erfolgen. Das bis zum Jahresende befristete Sanktionsmoratorium soll dabei als Zwischenschritt bis zur Einführung eines Bürgergeldes dienen, in dem die Mitwirkungspflichten neu geregelt werden sollen.

Sowohl der Deutscher Städtetag als auch der Deutsche Landkreistag stehen dem Sanktionsmoratorium kritisch gegenüber und betonen, die Aussetzung von Sanktionen bis Jahresende seien „nicht zielführend“. Beide kommunale Spitzenverbände heben die Funktionalität des Ansatzes „Fördern und Fordern“ hervor.

Weitere Informationen:
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum „Sanktionsmoratorium“

Regierungsentwurf des Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – „Sanktionsmoratorium“
 

Stellungnahme des Deutschen Landkreistages zum Regierungsentwurf des Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – „Sanktionsmoratorium“

Stellungnahme des Deutschen Städtetages zum Regierungsentwurf des Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – „Sanktionsmoratorium“