Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 17. März 2022 einen 25 Punkte umfassenden Beschluss anlässlich des Ukraine-Krieges gefasst. Neben vielen anderen Punkten sind insbesondere zwei Punkte für die Kommunen im Hinblick auf die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine von Interesse:
„10. Um eine zügige und leistungsgerechte Verteilung der angekommenen Geflüchteten in Deutschland zu erreichen, bitten die Länder den Bund, in enger Abstimmung mit den Ländern die Zuweisung der Ankommenden zu aufnahmebereiten Einrichtungen in ganz Deutschland zu koordinieren. Der Bundeskanzler und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern, die bundesweite Koordinierung und Verteilung weiter zu verbessern. Um die aktuellen Überlastungen in einzelnen Ländern zu vermeiden, wird eine Verteilung nach Königsteiner Schlüssel erfolgen. Die Ländergemeinschaft wird sich solidarisch zeigen, die bestehenden Überlasten in einzelnen Ländern aufzufangen und abzufedern. Der Bund nimmt bei der Verteilung zwischen den Ländern die koordinierende Funktion (Transporte, Verteilentscheidung, Informationsangebote etc.) ein, weil aufgrund der zunächst freien Wahlmöglichkeit des Aufenthaltsortes der Geflüchteten vor Äußerung eines Schutzgesuches zunächst nur begrenzte Steuerungsmöglichkeiten bestehen – anders als in früheren Situationen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten den Bund, umfassende Lageberichte und technische Unterstützung bereit zu stellen. Erforderliche Abstimmungen zu Fragen der praktischen Umsetzung sollen insbesondere über die Bund-Länder-Koordinierungsstelle Ukraine im Bundesministerium des Innern und für Heimat vorgenommen werden.“
„Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Kommunen für die große Aufnahmebereitschaft und Hilfsbereitschaft. Die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Flüchtlinge und Vertriebenen aus der Ukraine sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bund bekennt sich daher zu seiner Mitverantwortung auch bei der Finanzierung. Zur Klärung der Finanzierungsfragen einschließlich des systematischen Lösungsansatzes beauftragen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder, zeitnah einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, der spätestens bis zur nächsten Sitzung am 7. April 2022 vorliegen soll. Dabei sollen insbesondere die Themen Kosten der Unterbringung, Kosten der Hilfen zum Lebensunterhalt und Fragen der individuellen Leistungserbringung, Hilfen für besonders vulnerable Gruppen sowie Fragen der Bundesbeteiligung auch an den Kosten der Integration in Kindertagesbetreuung, Schule und Arbeitsmarkt verhandelt und im Ergebnis ein Gesamtfinanzierungskonzept erarbeitet werden.
Beschluss der MPK vom 17. März 2022:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/videoschaltkonferenz-des-bu...
Hilfeportal Germany4Ukraine:
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de