Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, den 17. Oktober 2024 das vom Gesundheitsministerium vorgelegte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in 2./3. Lesung beschlossen.
Ziel der Reform ist die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, die Steigerung der Effizienz und eine Entbürokratisierung.
Die Krankenhausabrechnung über Fallpauschalen (DRG) soll künftig von Vorhaltepauschalen ergänzt werden. Künftig sollen 60 Prozent der Betriebskosten über jene Vorhaltepauschale abgegolten werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Mittel für die Vorhaltevergütung durch das Absenken der Fallpauschalen generiert werden. In einer Konvergenzphase soll ein fließender Übergang von den Fallpauschalen hin zu einer um eine Vorhaltevergütung ergänzte Finanzierungssystematik vollzogen werden.
Die Krankenhäuser erhalten die Vorhaltevergütung für 65 Leistungsgruppen, die ihnen von der Planungsbehörde der jeweiligen Länder zugewiesen werden. Die Leistungsgruppen sind mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft. So soll sichergestellt werden, dass Krankenhäuser ein bestimmtes Maß an technischer Ausstattung, qualifiziertes Personal und die erforderlichen Fachdisziplinen aufweisen.
Zur Unterstützung strukturschwacher Regionen ist der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorgesehen. Die Länder erhalten die Möglichkeit, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen mit stationären und erweiterten ambulanten Leistungen zu bestimmen.
Neben der Vorhaltevergütung werden für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Traumatologie und Intensivmedizin sowie für die Teilnahme an der Notfallversorgung zusätzliche Mittel gewährt. Um die Strukturreform der Krankenhäuser finanziell abzusichern, soll über einen Zeitraum von zehn Jahren (2026 bis 2035) ein Transformationsfond in Höhe von 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden, zur Hälfte getragen von den Ländern und aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds des Bundes. Die Liquidität der Krankenhäuser soll zudem durch die vollständige Tarifrefinanzierung sowie durch die Anwendung des vollen Orientierungswertes verbessert werden. Für bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser sollen die jährlichen Förderbeträge erhöht werden.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat in seiner letzten Sitzung am Mittwoch, den 16. Oktober 2024 eine Reihe von Änderungen am KHVVG vorgenommen. Dabei geht es unter anderem um eine künftige ärztliche Personalbemessung im Krankenhaus, die Einbindung von Bundeswehrkrankenhäusern in die Versorgung, Qualitätsanforderungen für hebammengeleitete Kreißsäle in Krankenhäusern, die Streichung der Stichprobenprüfung und Entbürokratisierung der Einzelfallprüfung bei der Krankenhausabrechnung, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Transformationsfonds einschließlich einer Beteiligung der Privaten Krankenversicherung und die geplante Evaluation des Gesetzes.