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Krankenhausstrukturreform

Erste Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag
05.07.2024

Am Donnerstag, den 27. Juni 2024 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ׀ KHVVG) beraten. Das KHVVG stellt einen zentralen Bestandteil der von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach geplanten Krankenhausstrukturreform dar.

Ziel der großen Krankenhausreform ist die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, die Steigerung der Effizienz und eine Entbürokratisierung. Das derzeit auf Fallpauschalen (DRG) basierende System der Krankenhausvergütung sei stark mengenorientiert. Für die Kliniken bestehe ein ökonomischer Anreiz, möglichst viele Patienten zu behandeln. Künftig sollen 60 Prozent der Betriebskosten über eine Vorhaltepauschale abgegolten werden. Die Mittel für die Vorhaltevergütung sollen durch die Absenkung der Fallpauschalen generiert werden. In einer Konvergenzphase soll ein fließender Übergang von den Fallpauschalen hin zu einer um eine Vorhaltevergütung ergänzte Finanzierungssystematik vollzogen werden.

Die Krankenhäuser erhalten die Vorhaltevergütung für Leistungsgruppen, die ihnen von der Planungsbehörde der jeweiligen Länder zugewiesen werden. Die insgesamt 65 Leistungsgruppen sind mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft. So soll sichergestellt werden, dass Krankenhäuser ein bestimmtes Maß an technischer Ausstattung, qualifiziertes Personal und die erforderlichen Fachdisziplinen aufweisen. Die Medizinischen Dienste sollen regelmäßig prüfen, ob Krankenhäuser die erforderlichen Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen einhalten. 

Um strukturschwache Regionen zu unterstützen, ist der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorgesehen. Die Länder erhalten die Möglichkeit, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen mit stationären und erweiterten ambulanten Leistungen zu bestimmen. 

Neben der Vorhaltevergütung werden für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Traumatologie und Intensivmedizin sowie für die Teilnahme an der Notfallversorgung zusätzliche Mittel gewährt.

Um die Strukturreform der Krankenhäuser finanziell abzusichern, soll über einen Zeitraum von zehn Jahren (2026 bis 2035) ein sogenannter Transformationsfond in Höhe von 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Dieser soll jeweils zur Hälfte von den Ländern und aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds des Bundes getragen werden.

Die Liquidität der Krankenhäuser ist durch besonders starke Tarifsteigerung und Personalkosten sowie die gestiegenen laufenden Bewirtschaftungskosten erheblich belastet. Deshalb soll eine vollständige Tarifrefinanzierung ab 2024 erfolgen und die Basisfallwerte, auf deren Grundlage Kostensteigerungen berücksichtigt werden, erhöht werden. Für bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser sollen die jährlichen Förderbeträge erhöht werden.

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz basiert auf Vorschlägen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, die bereits im Dezember 2022 Vorschläge für eine umfassende Krankenhausreform vorgelegt hat. Auf dieser Grundlage haben das Bundesministerium für Gesundheit, die Regierungsfraktionen und die Gesundheitsministerien der Länder Reformeckpunkte erarbeitet und konsentiert. Mit dem KHVVG setzt die Bundesregierung diese Eckpunkte nun um.