Beim Gipfeltreffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. April 2016 in Berlin wurde als Zwischenergebnis ein Beschluss gefasst.
In dem Beschluss wurde ein gemeinsames Konzept von Bund und Ländern für eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen beschlossen und verabredet, dass Bund und Länder die in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen zügig angehen und bei der nächsten Bund/Länder-Konferenz im Juni dazu berichten.
Die vom Koalitionsausschuss am 13. April 2016 verabschiedeten Eckpunkte für ein Integrationsgesetz wurden zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung wird den Gesetzentwurf zeitnah vorlegen. Vorgesehen ist eine abschließende Beratung im Bundeskabinett auf der Kabinettsklausur am 24. Mai 2016 in Meseberg. Das Integrationsgesetz ist ein Baustein des weiter gefassten „Gemeinsamen Konzeptes“. Das Konzept beinhaltet Vorschläge für vier zentrale Aufgabenbereiche:
Gesellschaftliche Integration, Rechte und Pflichten, Ehrenamt
- Ankunftspaket und digitale Angebote zur Aufklärung und Information
- bedarfsgerechter Ausbau der Sprach- und Integrationskurse
- frühzeitige Feststellung vorhandener Kompetenzen und Qualifikationen
- die Erarbeitung eines Integrationsgesetzes
- Schaffung von Rechtssicherheit beim Zugang zu Integrationsmaßnahmen und
arbeitsmarktpolitischen Instrumenten
- bedarfsgerechte Einrichtung von Integrationsanlaufstellen
- die Schaffung einer Wohnsitzauflage
- die Unterstützung des zivilgesellschaftlichen Engagements von Verbänden, Initiativen
und Migrantenorganisationen
Berufliche Bildung und Arbeitsmarkt
- Passgenauer Einsatz und Weiterentwicklung der Instrumente des SGB II und SGB III
- Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte des AsylbLG
- Berufsanerkennungsverfahren und Anpassungsqualifizierungen verbessern
- Vereinbarkeit der Integrationskurse, berufsbezogener Deutschförderung und arbeitsmarktpolitischer Instrumente verbessern
- verstärkte Vermittlung in Berufsausbildungsgänge
- Abbau von Hürden beim Zugang zu Beschäftigten, u.a. durch Abschaffung der Vorrangprüfung für Asylbewerbende für drei Jahre in den Bundesländern, wo die Arbeitslosigkeit unterdurchschnittlich ist.
Frühkindliche Bildung, Schule und Hochschule
- Schaffung zusätzlicher Plätze in der Kinderbetreuung
- Integration junger Flüchtlinge in die schulischen Regelangebote verbessern
- integrationsfördernde Behandlung des Themas Islam an den Schulen
- Erleichterung des Zugangs zu Hochschulen bei der Aufnahme eines Studiums
- Etablierung islamischer Theologie an staatlichen Hochschulen
Wohnungsbau und Quartiersfragen
- Maßnahmen für einfacheres und kostengünstigeres Bauen prüfen
- planungsrechtliche Voraussetzungen für eine stärkere Nachverdichtung und Nutzungsmischung durch einen neuen Baugebietstyp schaffen
- Erhöhung der Mittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau in den Ländern um jährlich eine weitere halbe Milliarde Euro
- Schaffung einer zeitlich befristeten Sonderabschreibungsmöglichkeit für Investitionen in den Mietwohnungsbau in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten
- Weiterentwicklung der ressortübergreifenden Strategie „Soziale Stadt“ zur Stärkung einer Stadtentwicklung- und Integrationspolitik vor Ort
Im Hinblick auf die Frage einer finanziellen Entlastung heißt es in dem Konzept:
„Deutschland kann die großen Herausforderungen nur mit einer Kraftanstrengung aller staatlichen Ebenen bestehen. Im Rahmen der Gespräche über eine stärkere Beteiligung des Bundes an den durch die Flüchtlingssituation bedingten Mehrkosten von Ländern und Kommunen wird eine Lösung erarbeitet werden, die auch eine faire Lastenaufteilung hinsichtlich der Integrationsaufwendungen beinhaltet.“
So heißt es auch in dem gemeinsamen Beschluss vom 22. April 2016: „Der Bund erkennt an, dass Länder und Kommunen dadurch (durch die Integrationsaufgaben, der Autor) strukturell und dauerhaft belastet sind.“ und „Der Bund wird sich an diesen Kosten substantiell beteiligen. Nach Ansicht der Länder sollte dieses mindestens in Höhe einer hälftigen Beteiligung erfolgen.“ Dieses wird durch den Bund noch in Frage gestellt. Bund und Länder wollen hierzu eine gemeinsame Lösung erarbeiten, die am 12. Mai 2016 von den Chefs der Staatskanzleien und dem Chef des Bundeskanzleramtes vorbereitet und am 31. Mai 2016 von den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern entschieden werden soll.
Dann heißt es, unabhängig von den seitens der Länder benannten Kosten: „Außerdem wird der Bund die Kommunen bei den flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte deutlich stärker entlasten.“ Dieses entspricht auch unseren Forderungen, einer direkt wirkenden Entlastung der Kommunen durch eine Erhöhung des Anteil des Bundes an den KdU nach SGB II.