Klimaanpassung

Bundestag beschließt Gesetz mit Maßgaben für die Länder
06.12.2023

Am 16. November 2023 hat der Bundestag das Bundesklimaanpassungsgesetz verabschiedet. In einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde die Bundesregierung dazu aufgefordert, die Finanzierung in Abstimmung mit den Bundesländern auf eine solide Basis zu stellen. Mit der Verpflichtung der Länder zu bestimmen, wer lokale Klimaanpassungskonzepte erstellen muss, ist aber ein erster Schritt hin zu einer verlässlichen Finanzierung getan. Der Bundesrat wird am 15. Dezember abschließend über das Gesetz abstimmen.
Ziel des Gesetzes ist es, gegen Auswirkungen des Klimawandels flächendeckend vorzusorgen:

  • Die Bundesregierung verpflichtet sich bis zum 30. September 2025 eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, diese regelmäßig zu aktualisieren und fortlaufend umzusetzen. Das Erreichen dieser Ziele wird mittels eines regelmäßigen Monitorings überprüft.
  • Die Länder werden beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen. Dies soll bis zum 31. Januar 2027 erfolgen.
  • Die Länder sollen Sorge tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden. Sie berichten dem Bund, in welchem Umfang in den Gemeinden und Kreisen entsprechende Konzepte vorliegen (Bis zum 30. September 2024 und dann alle zwei Jahre).
  • Die Länder bestimmen die öffentlichen Stellen, die für Gebiete der Gemeinden und Kreise jeweils ein Klimaanpassungskonzept aufstellen.
  • Ein Berücksichtigungsgebot soll dafür sorgen, dass Träger öffentlicher Aufgaben bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen.
  • Es ist vorgesehen, dass die Bundesregierung regelmäßig Daten zu Schadenssummen erhebt, die auf Schäden durch Wetterextreme zurückzuführen sind.

Die Auswirkungen des Klimawandels haben sich in der verheerenden Naturkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 gezeigt. Klimaanpassung ist also dringend notwendig. Letztendlich können die entstandenen Schäden in Höhe von 30 Mrd. Euro niemals ganz ausgeglichen werden. Insofern ist es geboten in Zukunft vorsorgend in Klimaanpassung zu investieren, um schlimmes – vor allem auch menschliches - Leid zu verhindern.

Viele Städte und Gemeinden aber auch Kreise haben schon Klimaanpassungskonzepte erstellt. Von den Bundesländern gibt es Initiativen und Leuchtturmprojekte, zum Teil ist dort Klimaanpassung bereits gesetzlich verankert. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen in ihrer Zuständigkeit für die Klimaanpassung insbesondere in den Bereichen Beratung und Finanzierung.

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat im Juli 2021 das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) damit beauftragt, Gemeinden und andere lokale Akteure bei Fragen der Klimaanpassung zu beraten und bei der Vernetzung zu unterstützen. Mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung vom März 2022 werden bereits nachhaltige und integrierte Klimaanpassungsprozesse vor Ort unterstützt, zum Beispiel mit der Förderung von Klimaanpassungsmanagerinnen und -managern. Die zunächst bis 2023 befristete Förderung von Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen wird weiterentwickelt und verstetigt.

Die Kommunalen Spitzenverbände hatten im Gesetzgebungsverfahren einige Kritikpunkte geäußert, vor allem wiesen sie darauf hin, dass die dauerhafte Finanzierung im Sinne der Konnexität zwingend sicherzustellen sei. Die Erstellung von Konzepten und Strategien seien noch keine Maßnahmen schon gar nicht seien die finanzielle und rechtliche Umsetzung angesprochen. Konkretisierungen fehlten bspw. bei der Entsiegelung von Flächen, die nicht mehr genutzt werden. Bei der Anhörung forderten die Sachverständigen die Einrichtung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung, wie sie auch die SPD-Bundestagsfraktion zur finanziellen Absicherung verlangt.

Weitere Vorschläge - auch zur Finanzierung - wurden in einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf gefasst. Bund und Länder sollen gemeinsam Geld bereitstellen. Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke will hierzu mit den Ländern im Rahmen der Umweltministerkonferenz das Gespräch suchen.

Weitere Informationen:
Deutscher Bundestag Gesetzentwurf, Anhörung, Stellungnahmen, Beschluss 

Bundesrat abschließende Beratung 

Gemeinschaftsaufgabe kommunaler Klimaschutz | Deutsches Institut für Urbanistik (difu.de)