Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

22.02.2019

Das Bundeskabinett hat am 20. Februar 2019 den Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen. Die Aufgaben und Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll werden erweitert, um insbesondere Im Hinblick auf folgende Fälle besser als bisher tätig werden zu können:

·    Scheinarbeit oder vorgetäuschte selbstständige Beschäftigung, um z.B. unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten,
·    Unterstützung der Familienkassen bei der Bekämpfung von Kindergeldmissbrauch,
·    Anbahnung illegaler Beschäftigung auf Tagelöhnerbörsen,
·    Arbeitsausbeutung und damit verbundener Menschenhandel,
·    Anbieten von Schwarzarbeit in den Medien
·    Missbräuchliche Bereitstellung von Unterkünften, z.B. in Abrisshäusern

Zusätzlich erfolgt eine zielgenaue Änderung der Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch, durch die eine unangemessene Inanspruchnahme des Systems der sozialen Sicherheit in Deutschland verhindert wird. So sollen die Familienkassen überprüfen können, ob Antragsteller über ein für die Leistungsgewährung ausreichendes Aufenthaltsrecht verfügen. Neu zugezogene und nicht erwerbstätige Unionsbürger erhalten künftig in den ersten drei Monaten keinen Anspruch auf Kindergeld mehr.