Einige Gesetzgebungsverfahren werden voraussichtlich noch in der letzten Sitzungswoche in 2024 vor Weihnachten zwischen Regierungsfraktionen und Opposition geeint. Aus kommunaler Sicht ist dabei die Beschlussfassung des Steuerfortentwicklungsgesetzes - SteFeG aufgrund seiner fiskalischen Auswirkungen von besonderer Bedeutung.
Das Steuerfortentwicklungsgesetz beinhaltet die steuerliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Erhöhung des Grundfreibetrages und Kinderfreibetrages in der Einkommensteuer sowie die dazu parallel erfolgende Erhöhung des Kindergeldes und schließlich die „Rechtsverschiebung der Eckwerte“ zum Ausgleich der sogenannten „kalten Progression“. Viele weitere Maßnahmen, die in dem ursprünglichen Gesetzentwurf - insbesondere als Impulse zur Stärkung der Investitionstätigkeit der Unternehmen - vorgesehen waren wurden bei der aktuellen Einigung der Regierungsfraktionen mit der Opposition gestrichen. Aus kommunaler Sicht ist diese Situation durchaus akzeptabel, da nunmehr die zuvor drohenden Steuermindereinnahmen deutlich geringer ausfallen. Nach dem gegenwärtigen Finanztableau liegt die volle Jahreswirkung bei knapp 2 Milliarden Euro Mindereinnahmen der Kommunen bei einer Gesamtentlastung von 13,75 Milliarden Euro.