Frank Baranowski fordert Große Koalition auf, die Kommunen im sozialen Bereich um fünf Milliarden Euro jährlich zu entlasten

22.06.2016

Der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK)  Frank Baranowski, Oberbürgermeister von Gelsenkirchen, fordert anlässlich des am letzten Donnerstag stattgefundenen Treffens der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin eine Nachbesserung hinsichtlich der Verabredungen, wie die im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung der Kommunen von fünf Milliarden Euro jährlich umgesetzt werden soll:

"Ziel des Koalitionsvertrages war und ist es, die Kommunen von den stetig steigenden Kosten sozialer Aufgaben zu entlasten. Deshalb sollte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu einem Bundesteilhabegesetz eine Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erfolgen und zugleich eine Entlastung der Kommunen bei den Kosten in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich erreicht werden.

Nach dem vom Bund durchgeführten Konsultationsprozess zum Bundesteilhabegesetz wurden die beiden Vorhaben, Reform der Eingliederungshilfe mit einem Bundesteilhabegesetz und die Entlastung der Kommunen voneinander getrennt, so dass die Frage offen war, wie die den Kommunen versprochenen fünf Milliarden Euro jährlich zu ihnen kommen sollten.

Die Regierungschefinnen und –chefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben sich am letzten Donnerstag darauf verständigt, die Entlastung der Kommunen um fünf  Milliarden Euro so zu regeln, dass eine Milliarde über den Umsatzsteueranteil der Länder zunächst an diese fließt. Die weiteren vier Milliarden werden zu einem Drittel über eine erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und zu zwei Dritteln über eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zu den Kommunen gelangen.  

Dieses entspricht nicht dem Ziel der Entlastung der besonders von Soziallasten betroffenen Kommunen, sondern lediglich einer kompromissfähigen Verteilung zwischen den Ländern. Weder die Umsatzsteueranteile der Länder, noch die der Kommunen haben etwas mit der Höhe der Soziallasten zu tun.

Deshalb hatte die Bundes-SGK und haben alle drei kommunalen Spitzenverbände in den vergangenen Monaten darauf verwiesen, dass die fünf Milliarden direkt an die Kommunen fließen müssen. Prioritär wäre dazu eine Übernahme der Kosten der Unterkunft durch den Bund geeignet gewesen. Eine Erhöhung der gemeindlichen Umsatzsteueranteile müsste für eine dauerhafte Lösung mit einer Grundgesetzänderung verbunden werden, die sicher stellt, dass diese Mittel nicht wie derzeit nach wirtschaftskraftbezogenen Kriterien, sondern nach einem Soziallastenindikator auf die Kommunen verteilt werden.

Es zeigt sich einmal mehr, wenn Bund und Länder an einem Tisch sitzen, werden die Interessen der Kommunen nicht immer berücksichtigt. Deshalb müssen die Kommunen an solchen Gesprächen beteiligt werden!"