Entlastungen von steigenden Energiekosten

Beschlüsse des Koalitionsausschusses
28.03.2022

Der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien der Ampel-Koalition hat nach langem Verhandeln am 23. März ein zweites Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten in Anbetracht der Folgen des Ukraine-Krieges beschlossen. Bereits in unserem letzten Informationsbrief hatten wir über den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 23. Februar 2022 für ein Zehn-Punkte-Paket zur Entlastung der Bevölkerung von hohen Energiekosten berichtet.

Neben Heizkostenzuschuss und der Abschaffung der EEG-Umlage handelt es sich um verschiedene steuerliche Maßnahmen, eine Erhöhung der Pendlerpauschale, einen Corona-Zuschuss für Beziehende von existenzsichernden Leistungen und einen Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder. Schließlich kommen die Erhöhung des Mindestlohnes und die Entlastungen von Unternehmen und Beschäftigten durch das Corona-Steuerhilfegesetz und die Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld hinzu.

Zu den beschlossenen Maßnahmen des zweiten Pakets gehören:
300 € Energiepreispauschale für einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen, die der Einkommenssteuer unterliegt. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung,

ein Einmalbonus für jedes Kind in Höhe von 100 Euro

100 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen zusätzlich zu der bereits beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro

die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für 3 Monate auf das europäische Mindestmaß

eine 90 Tage ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat für alle Bürgerinnen und Bürger.

Diese Entlastungen kommen zusätzlich zum bereits beschlossenen ersten Entlastungspaket. Darüber hinaus hat die Koalition bereits eine Verdoppelung des Heizkostenzuschusses für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, BAföG, Bundesausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld auf den Weg gebracht.

Die Bundesregierung will alle Möglichkeiten prüfen, durch kartell- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Absenkung der Energiesteuern und sinkende Rohstoffpreise an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden. Die Ampel-Fraktionen wollen die Unabhängigkeit von russischen Energieimporten beschleunigen, in dem mit verschiedenen Maßnahmen der Energieverbrauch gesenkt, die Energieeffizienz gesteigert und unsere Energiequellen diversifiziert werden.

Die Bundes-SGK wird über die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, den Netzausbau und die Verbesserung der Energieeffizienz berichten.

Der Referentenentwurf zur EEG-Novelle wurde am 4. März 2022 in die Verbändeanhörung gegeben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 17. März 2022 die Verbändeanhörung zu weiteren geplanten Änderungen im Energiewirtschaftsrecht eingeleitet. Der Referentenentwurf des BMWK enthält Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Bereich der Netzplanung, des Netzausbaus und des Netzbetriebs. Zudem werden das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sowie das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) geändert.

Weitere Informationen:

Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 23. März 2022: Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten (zweites Maßnahmenpaket)

Bewertung der SPD-Bundestagsfraktion