Bei der Tagung der Verkehrsminister:innen und Senator:innen der Länder am 17. und 18. April 2024 in Münster wurde noch keine Einigung zur Finanzierung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus getroffen. Die Länder beschlossen aber gemeinsam mit dem Bund, an einem dauerhaften Finanzierungskonzept zu arbeiten. Für das Jahr 2024 kann der Einführungspreis von 49 Euro erhalten werden. Voraussetzung dafür sei, dass der Bund Restmittel aus dem Jahr 2023 wie zugesagt zur Verfügung stelle. Die Verkehrsminister:innen und Senator:innen der Länder verständigten sich auf einen Fahrplan zur Festlegung eines Ticketpreises für das nächste Jahr, die Entscheidung solle im Herbst 2024 gefällt werden. Dies auf Grundlage der Entwicklung und der Prognosen zu den Verkaufszahlen, der Kostenentwicklung und dem daraus abgeleiteten Zuschussbedarf. Auf welche Weise die entstehenden Kosten in Zukunft gedeckt werden sollen – über einen erhöhten Preis oder einen höheren Finanzierungsanteil von Bund und/ oder Ländern – ist noch offen. Denkbar ist auch ein Mix aus mehreren Maßnahmen. Sollte die Finanzierung nicht gesichert werden können, steht ein Ende des Tickets als auch eine Einschränkung des Angebots im Raum. Dies soll jedoch unbedingt vermieden werden, zumal die Absicht verfolgt wird, die Attraktivität des Tickets zu erhalten und entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag mit einem Ausbau- und Modernisierungspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen das Angebot auszudehnen.
Mit dem „Neunten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“, welches die Bundesregierung im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht hat, werden den Ländern zusätzliche Bundesmittel zur Finanzierung von Einnahmeausfällen durch das Deutschlandticket zur Verfügung gestellt. Sie betragen für die Jahre 2023 bis 2025 je 1,5 Milliarden Euro jährlich – insgesamt also 4,5 Milliarden Euro. Für die Jahre 2023 und 2024 ist eine Evaluierung des Deutschlandtickets vorgesehen. Die Ergebnisse der Evaluierung sollen für ein neues Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden, das für die Mittelbereitstellung für die Jahre ab 2026 notwendig ist. Da das Deutschlandticket nicht schon im Januar 2023 sondern erst zum 1. Mai eingeführt wurde, mussten nicht die gesamten Bundesmittel zum Ausgleich eingesetzt werden. Für diesen Fall wurde zwischen Bund und Ländern eine Übertragung der Reste ins nächste Jahr verabredet, um den Preis stabil zu halten. Daher fordert die Verkehrsministerkonferenz den Bund nun auf, die im MPK-Beschluss vom 6. November 2023 getroffene Vereinbarung, im Jahr 2023 zur Verfügung gestellte und nicht verbrauchte Mittel ins Jahr 2024 zu übertragen, zügig umzusetzen und auf den Gesamtzeitraum 2023-2025 auszudehnen. Auch die kommunalen Spitzenverbände mahnen immer wieder Planungssicherheit an. Man müsse jetzt die Weichen für die Zukunft des Deutschlandtickets als auch für den weiteren Ausbau des ÖPNV stellen. Sonst könne selbst das bestehende Angebot nicht aufrechterhalten werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion sicherte in einem Statement ihres stellvertretenden Vorsitzenden Detlef Müller zu, schnell die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.