Bundesvorstand verabschiedet Positionspapier zu geplanten Änderungen des SGB II

26.01.2021

Der Geschäftsführende Vorstand der Bundes-SGK hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2021 über den von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegten Referentenentwurf eines "Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" beraten. Der vorliegende Referentenentwurf greift einige der bereits von der Bundes-SGK geforderten Weiterentwicklungen des SGB II auf. Längere Karenzzeiten bei den Kosten zur Unterkunft aber auch die Regelungen zum Schonvermögen geben den Menschen Vertrauen und Sicherheit in die sozialen Sicherungssysteme. Sie ermöglichen die Konzentration auf Arbeitssuche oder berufliche Weiterbildung. Die im Entwurf formulierten Anreize zur Weiterbildung für Langzeitarbeitslose und gering Qualifizierte bieten diesen die Chance zur Teilhabe am Arbeitsmarkt ohne das Prinzip des „Fördern und Fordern“ auszuhöhlen. 

Die gesellschaftliche Mitte darf nicht zum Verlierer der Corona-Krise werden. Der vorliegende Referentenentwurf gibt den Bürgerinnen und Bürgern, die kurzfristig auf Sozialleistungen angewiesen sind und jenen die durch die aktuelle Corona-Pandemie und deren Auswirkungen in Notlage geraten mehr Sicherheit und Vertrauen in die sozialen Sicherungssysteme. Der vorliegende Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stellt eine sinnvolle Weiterentwicklung des Sozialstaates dar. Er bietet die Chance, Fehlentwicklungen in der Hartz IV-Gesetzgebung weiter zu korrigieren und langjährige gesellschaftspolitische Debatten um Hartz IV zu beenden. Er stellt die Motivation der Bürgerinnen und Bürger zur Partizipation am Arbeitsmarkt in den Vordergrund und grenzt sich damit von Überlegungen zum bedingungslosen Grundeinkommen ab.

Die Bundes-SGK begrüßt daher ausdrücklich die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegten Gesetzesänderungen.