Bundesschienenwegeausbaugesetz

Bundesrat und Bundestag stimmen Vermittlungsergebnis zu
05.07.2024

Bundestag und Bundesrat haben am 14. Juni 2024 dem Vermittlungsergebnis des Bundesrats für das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) zugestimmt. Zuvor hatten die Länder den Gesetzentwurf abgelehnt, weil sie neue finanzielle Lasten erwarteten und eine Vernachlässigung von Bauvorhaben außerhalb der Hochleistungskorridore fürchteten.

Die Änderungen des BSWAG sind notwendig geworden, weil die geltenden Finanzierungsregelungen den Erneuerungs- und Modernisierungsrückstau beim Fernverkehr der Bahn nicht bewältigen können. Mit den neuen Finanzierungsoptionen nach § 8 Absatz 4 und § 11a und 11b wird die Möglichkeit geschaffen, einmalig anfallenden Aufwand zu übernehmen. So kann sich der Bund zukünftig an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung beteiligen. Dies dient insbesondere zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der sogenannten Hochleistungskorridore. Diese sind hoch belastet, in die Jahre gekommen und zentral für das Funktionieren des Gesamtnetzes wie auch des zukünftigen Deutschlandtaktes. So sieht der Gesetzentwurf vor, die Sanierung von 41 Hochleistungskorridoren nacheinander bis zum Jahr 2030 verbindlich anzugehen (§ 11c).

Das Vermittlungsergebnis trägt nun der Sorge der Länder Rechnung, dass keine Ausbau- und Neubauvorhaben außerhalb der Hochleistungskorridore durchgeführt werden könnten. Daher wird in § 11a Absatz 7 neu formuliert und so klargestellt, dass die Haushaltsmittel auch für die übrigen Schienenwege zur Verfügung stehen. Eine wichtige Änderung für Bundesländer, Städte und Gemeinden, deren Schienenwege außerhalb der Korridore liegen.

Im Vermittlungsverfahren konnten die Länder erreichen, dass begleitende Maßnahmen wie Schienenersatzverkehre während der Baumaßnahmen durch den Bund finanziell besser flankiert werden. Eine Kostenteilung bei mehrmonatigen Vollsperrungen aufgrund von Generalsanierungen sieht nach § 11c Absatz 5 vor, dass 50 Prozent der Kosten von den Ländern, 40 Prozent vom Bund und 10 Prozent von der DB InfraGO AG getragen werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Kommunen: die Aufnahme der Empfangsgebäude ins BSWAG ermöglicht nun die Förderung der Instandsetzung von Bahnhöfen (ausgenommen die gewerblich genutzten Teile) nach § 3 Absatz 5. Damit wird klargestellt, dass Empfangsgebäude nun förderrechtlich als Bestandteil der Schieneninfrastruktur definiert werden.

Zusätzlich wird sich die Bundesregierung an den Kosten der Digitalisierung beteiligen und die ETCS-Ausrüstung (European Train Control System) von Schienenfahrzeugen fördern. Die Förderung der Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen wird in § 11a Absatz 4 geregelt und sieht insbesondere für die im SPNV eingesetzten Schienenfahrzeuge eine Förderung von 60 Prozent bis zu 90 Prozent der Kosten vor.

Die Verkehrswende insgesamt ist davon abhängig, dass die Sanierung gut vorankommt. Bis zum Jahr 2027 wird der Finanzbedarf für die Schieneninfrastruktur im Gesetzentwurf auf insgesamt 45 Mrd. Euro beziffert. Die Sanierungen stellen wegen der Umwege und längeren Fahrtzeiten zunächst eine Zumutung für alle Beteiligten dar. Die ist aber leider notwendig geworden, weil zu lange Jahre eine Rundumerneuerung verschoben wurde. Das erste Sanierungsvorhaben wird beginnend im Juli dieses Jahres mit der Riedbahn – der Verbindung zwischen Frankfurt am Main und Mannheim - bereits gestartet.

Aus Sicht des ÖPNV sind gute Verbindungen zum Schienennetz des Fern- und Regionalverkehrs unerlässlich, damit er als Alternative zum eigenen Auto wahrgenommen wird. Genau hier aber wird eine Leerstelle im Gesamtverkehrskonzept deutlich. Diese könnte durch den im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verabredeten Ausbau- und Modernisierungspakt für den ÖPNV geschlossen werden.