Bundeshaushalt 2023 und 2024

Planungs- und Investitionssicherheit für private und öffentliche Haushalte
06.12.2023

Das Bundesverfassungsgericht hat das 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2021 und insbesondere auch die Überführung von rund 60 Mrd. Euro aus dem Corona-Krisenfonds in den Klimatransformationsfonds (KTF) für verfassungswidrig erklärt. Da ohne diese Mittel die Nettokreditaufnahme über der zulässigen Grenze der Schuldenbremse liegt, sind der Haushalt für 2023 und der vorgelegte Entwurf für 2024 nicht mit der Verfassung vereinbar.

Für 2023 soll nun, auch weil die Mittel bereits verausgabt sind, nochmals eine Notlage zur Aussetzung der Schuldenbremse erklärt werden. Wie mit dem Haushalt 2024 verfahren wird, welche Ausgaben gestrichen, welche Einnahmen zusätzlich generiert werden könnten oder ob nochmals eine Notlage erklärt werden soll, wird zwischen den Koalitionsparteien derzeit verhandelt.

Am 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Sachen „Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021“ sein Urteil (Az. 2 BvF 1/22) verkündet, wonach der zweite Nachtragshaushalt mit Art. 109 Abs. 3, Art. 110 Abs. 2 und Art. 115 Abs. 2 GG unvereinbar und nichtig ist. Im Kern ging es um die Frage der Verfassungsmäßigkeit hinsichtlich der Überführung der im Jahr 2021 aus dem Corona-Krisenfonds nicht unmittelbar benötigter Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Mrd. Euro in das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (mittlerweile umbenannt in „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF)).

Bundeshaushalt 2023
Mit der Entscheidung des BVerfG zum 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2021 und der damit einhergehenden Nichtigkeit des KTF-Sondervermögens, wobei die Entscheidung nicht singulär zum KTF-Sondervermögen zu betrachten ist, sondern sich auch auf weitere Sondervermögen in ähnlicher Konstruktion, wie den Wirtschaftsstabilisierungsfonds auswirkt, ist auch der Bundeshaushalt 2023 nicht mehr verfassungsgemäß.

Infolge des Urteils hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Haushaltssperre verkündet, die nahezu den gesamten Bundeshaushalt betrifft. Konkret hat das BMF Verpflichtungsermächtigungen im Jahr 2023 gestoppt. Klargestellt sei, dass es keinen Zahlungsstopp gibt. Bezogen auf Fördermittel bedeutet dies, dass der Bund auch weiterhin seinen finanziellen Verpflichtungen im Zuge bisher bewilligter Förderbescheide nachkommt. Noch im Verfahren befindliche Anträge können aktuell jedoch nur in Ausnahmefällen bewilligt werden.

Damit der diesjährige Bundeshaushalt verfassungskonform wird, ist ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 erforderlich. Er setzt die notwendigen Anpassungsbedarfe in den Wirtschaftsplänen des KTF, des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) und des Aufbauhilfefonds 2021 (Flutschäden) um. Im Wirtschaftsplan des KTF verringern sich die Einnahmen um 60 Milliarden Euro. Der WSF muss angepasst werden. Dafür werden 43,2 Milliarden Euro Krediteinnahmen veranschlagt. Verfassungsrechtlich und finanziell abgesichert wird so insbesondere die Finanzierung der Strom- und Gaspreisbremse in diesem Jahr. Dem Aufbauhilfefonds 2021 werden rund 1,6 Milliarden Euro zugeführt. Der Nachtragshaushalt 2023 schafft die Grundlage für die zusätzlichen Kreditermächtigungen. Notwendig ist, dass der Bundestag zuvor eine außergewöhnliche Notsituation feststellt, damit die Schuldenbremse auch 2023 ausgesetzt wird. Diese Notlage soll sich aus den humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auch in 2023 begründen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Nachtragshaushalt 2023 ist im Deutschen Bundestag am Freitag, dem 1. Dezember 2023  in 1. Lesung beraten worden. Eine Befassung des Bundesrates könnte am 15. Dezember 2023 erfolgen. Der Bundeshaushalt ist zwar kein zustimmungspflichtiges Gesetz, aber der Bundesrat hat das Recht zur Stellungnahme. Es ist sehr wahrscheinlich, dass mit dem Nachtragshaushalt 2023 und der Feststellung einer Notlage für 2023 ein verfassungskonformer Haushalt 2023 erreicht wird.

Bundeshaushalt 2024
Mit der Entscheidung des BVerfG sind auch die Planungen für den 2024er Bundeshaushalt hinfällig. Dadurch, dass die Finanzierung etlicher Regierungsvorhaben über den KTF nun nicht mehr verfassungsgemäß ist, fehlen rund 20 Mrd. Euro. Die Regierungsfraktionen und –parteien verhandeln aktuell über Wege zur Schließung des Haushaltslochs (Streichung von Ausgaben oder Steuersubventionen, nochmalige Erklärung einer Notlage zur Aussetzung der Schuldenbremse etc.).

Um die Auswirkungen der Haushaltssperre und die Folgen einer vorläufigen Haushaltsführung zu verhindern bzw. zu minimieren, bedarf es einer schnellen Lösung.

Deshalb setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein den Haushalt für 2024 in diesem Jahr abzuschließen, um nicht in eine vorläufige Haushaltsführung zu kommen. Entsprechend heißt es im Bericht der SPD-Bundestagsfraktion zur Lage von Rolf Mützenich: „Ich glaube, dass wir weiterhin nicht in normalen Zeiten leben. Im Gegenteil: Wir können nicht abschätzen, wie sich der Krieg gegen die Ukraine entwickelt. Noch immer haben viele Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit hohen Energiepreisen zu kämpfen. Hinzu kommt, dass sich der Konflikt zwischen Israel und der Hamas zu einem regionalen Krieg ausweiten könnte. Und natürlich bleibt die große Aufgabe, dem menschengemachten Klimawandel zu begegnen und die Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft gut zu meistern. Wir wollen diese Transformation zum Erfolg führen. Damit uns das in der aktuell schwierigen Lage gelingt, müssen wir sicherstellen, dass auch in Zukunft genug Geld dafür zur Verfügung steht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat allerdings deutlich gemacht, dass die Schuldenbremse in ihrer derzeitigen Form längerfristige Transformationsausgaben nicht erleichtert. Wir als SPD-Fraktion halten es deshalb für notwendig, die Schuldenbremse zu reformieren. Dazu wollen wir gemeinsam mit allen demokratischen Parteien nach einer Lösung suchen.“

Mehr Informationen:

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil vom 15. November 2023 "Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig"

Regierungserklärung von Olaf Scholz im Deutschen Bundestag am 28. November 2023

Beschluss eines Nachtragshaushaltes für 2023 im Deutschen Bundestag am 01. Dezember 2023