Bundesbeteiligung an den Kosten der Zuwanderung und Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbenden

03.04.2019

Im Zusammenhang mit dem Eckwertebeschluss der Bundesregierung zum Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2020 und zum Finanzplan 2019 bis 2023 ist in der letzten Woche heftige Kritik bei den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden bezüglich der nicht ausreichenden Fortführung der Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten aufgekommen.

Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam – wo erforderlich – effizienter aus.“

Mit dem Beschluss der Eckwerte des Regierungsentwurfes des Bundeshaushaltes 2020 wird dieses Versprechen des Koalitionsvertrages nicht eingehalten. Ende 2019 laufen verschiedene Regelungen in Bezug auf die Beteiligung des Bundes aus, und zwar an den Aufnahmekosten mit einer Pauschale von 670 € pro Asylbewerbenden, der Übernahme der Kosten für die Kosten der Unterkunft nach SGB II der anerkannten Asylbewerber der Kommunen, sowie der Integrationspauschale an die Bundesländer in Höhe von 2 Milliarden Euro jährlich und einer zusätzlichen Pauschale für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Die seitens der Bundesregierung im Rahmen des Eckwertebeschlusses des Bundeshaushaltes 2020 vorgeschlagene Anschlussfinanzierung über eine einheitliche degressiv ausgestaltete Pauschale führt zu einer deutlichen Rücknahme der Beteiligung des Bundes um mehrere Milliarden Euro jährlich. Hier besteht aus Sicht der Ministerpräsidentenkonferenz und der kommunalen Spitzenverbände ein deutlicher Nachbesserungsbedarf.

Wir erwarten als Bundes-SGK, dass bei solchen für die Kommunen zentralen Angelegenheiten der Bund auch weiterhin zu seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung steht und Länder und Kommunen langfristig bei der Finanzierung der Kosten für Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in angemessener Höhe unterstützt.

Richtig ist, dass die Zahl der Asylbewerbenden und Flüchtlinge insgesamt rückläufig ist. Richtig ist aber auch, dass die Kommunen bisher bei den kommunal anfallenden Kosten für die anwachsende Zahl der nicht anerkannten, aber geduldeten Asylbewerbenden keine Unterstützung des Bundes erhalten. Insofern mangelt es an einer inhaltlichen Begründung für den schrittweisen Rückzug des Bundes aus seiner Mitverantwortung.

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