Bundes-SGK begrüßt die Qualitätsoffensive in der Kinderbetreuung

Gute-Kita-Gesetz durch Bundeskabinett beschlossen
Gute-Kita-Gesetz
19.09.2018

Das Bundeskabinett hat das „Gute-Kita-Gesetz“ von Bundesfamilienministerin, Dr. Franziska Giffey, beschlossen. Damit ist der Weg für eine 1. Beratung im Bundestag frei. Die Bundes-SGK begrüßt die beschlossene Qualitätsoffensive als einen wichtigen Meilenstein für die Kinderbetreuung in den Kommunen. Allerdings muss die Finanzierung auch nach dem Jahr 2022 durch den Bund gesichert sein, damit die angeschobene Verbesserung der Betreuung nachhaltig wirken kann.

Bereits in der Sitzung des Vorstandes der Bundes-SGK am 29. Juni 2018 hatte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die wesentlichen Inhalte des „Gute-KiTa-Gesetzes“ von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey den versammelten Vertreterinnen und Vertretern aus den Kommunen vorgestellt.

Eine gute, qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung muss ein gemeinsames Ziel von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern  sein  Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung nimmt dabei sowohl das Ziel einer Qualitätsverbesserung als auch einer Entlastung der Eltern von Beiträgen ins Auge. Dazu sollen insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis 2022 zusätzlich seitens des Bundes investiert werden.

Auf der Grundlage der Beschlüsse der Jugend- und Familienfachministerkonferenz (JFMK) sollen verschiedene Handlungsfelder zur Qualitätsverbesserung definiert werden. Gemeinsam mit den einzelnen Bundesländern soll dann jeweils in einer Bund-Länder-Vereinbarung geklärt werden, wozu das jeweilige Land die betreffenden zusätzlichen Bundesmittel verwendet. Damit soll sichergestellt werden, dass das Geld auch zweckgemäß verwendet wird.

Aus Sicht der Kommunen ist es wichtig, dass sie von ihren Ländern frühzeitig an der Erarbeitung der entsprechenden Handlungskonzepte für ihr Land beteiligt werden. Bundes- und Landespolitik müssen hier kompatibel ausgestaltet werden, das wird nur in enger Kooperation mit Städten, Gemeinden und Kreisen funktionieren. Das Gesetz soll planmäßig im Jahr 2019 in Kraft treten.

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