Bund-Länder-Finanzen – Chef der SPD-Kommunalen: Städte und Gemeinden nicht vergessen!

Mitteilung für die Presse
Frank Baranowski, Vorsitzender der Bundes-SGK, Vorsitzender der NRW-SGK und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen
Frank Baranowski, Vorsitzender der Bundes-SGK, Vorsitzender der NRW-SGK und Ehemaliger Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen
17.10.2016

Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen, erklärt anlässlich des Treffens der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung am 13. und 14. Oktober 2016:

„Das Ziel ist in Sicht, aber die Ziellinie für die Kommunen noch lange nicht überschritten! Gut ist, dass sich Bund und Länder am vergangenen Freitag auf eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verständigen konnten. Aber das Ganze wird erst dann zu einem guten Paket, wenn die Interessen der Kommunen in Deutschland in der Umsetzung ausreichend berücksichtigt werden. Dass allein die Länder ab 2020 über mehr Geld verfügen, reicht noch nicht. Das ist leider das Ergebnis, wenn man die Kommunen nicht direkt mit an den Tisch holt. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen – im Ergebnis leider vergeblich.

Unser Ziel ist und bleibt: Die Regelausstattung der Kommunen muss so gestaltet werden, dass kommunale Nothilfeprogramme überflüssig werden! Nichts anderes kann gemeint sein, wenn in Art. 28 II GG die Rede davon ist, dass den Gemeinden das Recht gewährleistet sein muss, ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln.

Gleichwohl begrüßen wir die erklärte Absicht, das Investitionsprogramm des Bundes für finanzschwache Kommunen um 3,5 Milliarden Euro aufzustocken und für die Sanierung und Verbesserung von Schulen einzusetzen. Jetzt besteht die Chance, das unnötige Kooperationsverbot im Grundgesetz aufzuheben.

Zwei Punkte stehen aus Sicht der Kommunen ebenfalls im Lastenheft:

Erstens: Die Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss wurden zwar beschlossen, jedoch ohne eine Einigung über die Finanzierung zu treffen. Inhaltlich unterstützen wir sozialdemokratischen Kommunalpolitiker die Verbesserungen für Alleinerziehende. Sie dürfen aber keinesfalls auf den Rücken der Kommunen abgeladen werden.

Zweitens: Im Bereich der Gemeindeverkehrsfinanzierung ist die Fortsetzung des Bundesprogrammes zu begrüßen, aber ab 2020 werden die Mittel des Bundes für die Länderprogramme fehlen. Hier fehlt eine Anschlussregelung. Die Länder sind jetzt in der Pflicht.“