08.04.2022
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass:
- registrierte, hilfsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine ab 1. Juni Leistungen aus der Grundsicherung erhalten (SGB II bzw. XII)
- der Bund die Länder und Kommunen 2022 mit insgesamt zwei Milliarden Euro unterstützt, unter anderem für die Aufwendungen bei den Kosten der Unterkunft oder dem Schulbereich
- alle Ankommenden beschleunigt registriert und gerecht auf die Länder verteilt werden sollen