Bund und Länder einigen sich über weitere Hilfen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

08.04.2022

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass:

  • registrierte, hilfsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine ab 1. Juni Leistungen aus der Grundsicherung erhalten (SGB II bzw. XII)
  • der Bund die Länder und Kommunen 2022 mit insgesamt zwei Milliarden Euro unterstützt, unter anderem für die Aufwendungen bei den Kosten der Unterkunft oder dem Schulbereich
  • alle Ankommenden beschleunigt registriert und gerecht auf die Länder verteilt werden sollen