Die Bundesregierung will Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte und weitere Personen, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausüben, besser schützen. Dazu hat der Bundestag am Donnerstag, den 10. Oktober 2024 einen entsprechenden Gesetzentwurf „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“ in erster Lesung beraten.
Mit den geplanten Änderungen will die Bundesregierung nun die schon bestehende besondere Schutzwürdigkeit dieser Personen klarstellen und bekräftigen. In Paragraf 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) soll künftig klargestellt werden, dass bei der Strafzumessung auch die „Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“ zu berücksichtigen ist. Der Schutzbereich der Paragrafen 105 StGB („Nötigung von Verfassungsorganen“) und 106 StGB („Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans“)) soll erweitert werden. Künftig sollen damit auch das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Gerichtshof der Europäischen Union sowie die Mitglieder der kommunalen Vertretungskörperschaften vor Nötigungen geschützt werden.
Auf Initiative von Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatte der Bundesrat bereits Anfang Juli einen Gesetzentwurf für einen besseren strafrechtlichen Schutz von Amts- und Mandatsträger:innen auf den Weg gebracht. Im Kern sieht der Gesetzentwurf die Schaffung eines neuen Straftatbestandes der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträger:innen durch sogenanntes politisches Stalking vor. Damit sollen Entscheidungsträger:innen gerade auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden. Bisher schwer verfolgbare Fälle, in den z.B. Bürgermeister:innen bis zu deren Rücktritt immer wieder eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen damit durch das Strafrecht besser erfasst werden. Der Entwurf sieht zudem vor, dass die Strafen härter ausfallen, wenn das politische Stalking mit einem körperlichen Angriff einhergeht oder sich gegen Personen unter 21 Jahren richtet.