Wachstumschancengesetz

Wirtschaftsförderung des Bundes zu Lasten kommunaler Einnahmen in der Gewerbesteuer
01.12.2023

Nachdem der Deutsche Bundestag am 17. November 2023 das Wachstumschancengesetz in 2./3. Lesung beschlossen hatte, hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 24. November 2023 den Vermittlungsausschuss angerufen, da das Gesetz zustimmungspflichtig ist. Der Bundesrat kritisierte, dass nur unzureichend auf die Einwände der Länder in Ihrer Stellungnahme eingegangen worden sei.

Die Bundes-SGK hatte das Gesetzgebungsvorhaben stark kritisiert, da die darin enthaltenen Steuervergünstigungen für Unternehmen durch Erweiterung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten und insbesondere die Einschränkung der Mindestbesteuerung in der Gewerbesteuer im Ergebnis zu erheblichen Steuermindereinnahmen bei den Kommunen führen würden. Zwar hat die SPD-Bundestagsfraktion noch vor der endgültigen Verabschiedung im Deutschen Bundestag erreicht, dass nunmehr im Gesetzentwurf die Mindestbesteuerung in der Gewerbesteuer nicht auf 20 Prozent sondern nur auf 25 Prozentpunkte abgesenkt wird. Dieses kann nicht zufriedenstellen.

Aus Sicht der Bundes-SGK gilt es weiterhin, den geplanten Eingriff in die Gewerbesteuer und die Ausweitung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten grundsätzlich zu verhindern.

Mehr Informationen:

https://www.bundestag.de/tagesordnung?week=46&year=2023

Vermittlungssausschuss zum Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)