Krankenhausstrukturreform

Bundesrat stoppt Krankenhaustransparenzgesetz
06.12.2023

Das vom Bundestag am 19. Oktober 2023 in 2./3. Lesung verabschiedete Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) wurde vom Bundesrat gestoppt und in seiner Sitzung am 24. November 2023 in den Vermittlungs-ausschuss verwiesen. Das Krankenhaustransparenzgesetz stellt einen ersten wichtigen Baustein der von der Bundesregierung geplanten umfangreichen Krankenhausstrukturreform dar und sollte zum 1. April 2024 in Kraft treten.

Das Krankenhaustransparenzgesetz sieht vor, dass ein Online-Atlas Auskunft über Leistungen und Behandlungsqualität in den Krankenhäusern informieren soll. Ab Mai 2024 soll das Online-Verzeichnis verständlich das jeweilige Angebot an bundesweit 1700 Klinikstandorten abbilden und Patient:innen dabei helfen, eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die jeweilige Behandlung zu treffen. Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser dazu verpflichtet, die erforderlichen Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und bestimmte Qualitätsaspekte zu veröffentlichen.

Der Bundesrat begrüßte zwar grundsätzlich das Vorhaben, die Transparenz der stationären Versorgungsqualität weiter zu verbessern. Das Krankenhaustransparenzgesetz verfehle allerdings sein Ziel, die Auswahlentscheidungen der Patient:innen durch laienverständliche Übersicht zur Qualität der Krankenhausbehandlung zu fördern. Kritik übte der Bundesrat auch an dem überbordenden Bürokratieaufwand durch die Meldepflichten für die Kliniken sowie am nicht ausreichenden Rechtschutz für die Krankenhäuser.

Zudem seien die für eine kurzfristige Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser genannten Maßnahmen noch nicht ausreichend. Bis die Vergütungsreform ihre Wirkungen entfalten kann, ist aus Sicht des Bundesrates eine insgesamt tragfähige finanzielle Überbrückungshilfe durch den Bund dringend geboten. Zahlreiche Vertreter:innen der kommunalen Familie plädieren schon länger für ein sogenanntes Vorschaltgesetz um steigende Kosten wie z.B. Tarifsteigerungen in der Pflege zu kompensieren und die Insolvenz von Krankenhäusern zu verhindern. Die immer weiter steigenden Belastungen könnten nicht mehr durch Zuschüsse aus den kommunalen Haushalten gedeckt werden.

Die Oppositionsfraktionen scheiterten am 29. November 2023 im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages mit entsprechenden Anträgen zur schnellen finanziellen Stärkung der Krankenhäuser. CDU und Linke forderten, vor der geplanten großen Krankenhausreform mit einem Vorschaltgesetz finanzielle Hilfen für Krankenhäuser zu ermöglichen, um Insolvenzen defizitärer Kliniken zu verhindern.

Die Koalitionsfraktionen und Gesundheitsminister Lauterbach äußerten Verständnis für die Sorgen der Krankenhäuser, wiesen Befürchtungen vor einer kalten Strukturbereinigung jedoch zurück und machten deutlich, dass die Kliniken bereits Hilfen des Bundes in Milliardenhöhe erhalten hätten und weitere Finanzhilfen in Aussicht stünden. So würden die Energiehilfen für die Krankenhäuser im Umfang von insgesamt 6 Milliarden Euro trotz der schwierigen Haushaltslage ausgezahlt. Die dritte Tranche werde 2024 fließen.
Weitere Informationen:

Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zum Krankenhaustransparenzgesetz 

Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Gesundheit zum Gesetzentwurf zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz

Informationen des Deutschen Bundestages und Bundesrates zum Krankenhaustransparenzgesetz 

Informationen des Bundesrates zum Krankenhaustransparenzgesetz